Keine Genugtuung für Mutter des verunglückten Schüler in Wildhaus

publiziert: Dienstag, 16. Sep 2008 / 13:39 Uhr

St. Gallen - Keine Genugtuung erhält die Mutter eines 2004 am Schneesporttag einer St. Galler Privatschule in Wildhaus tödlich verunglückten 15-jährigen Snowboard-Fahrers: Das Kantonsgericht St. Gallen hat das Kreisgerichtsurteil von 2006 jetzt umgestossen.

Das Kantonsgericht beurteilte das Selbstverschulden des 15-jährigen tödlich verunglückten Schülers als entscheidend.
Das Kantonsgericht beurteilte das Selbstverschulden des 15-jährigen tödlich verunglückten Schülers als entscheidend.
Das Kreisgericht St. Gallen entschied vor zwei Jahren, dass die Privatschule der Mutter 10 000 Franken Genugtuung zahlen muss, weil die Lehrer und die Betreuer ihre Sorgfaltspflicht verletzt hätten. Der Anwalt der Mutter hatte 35 000 Franken gefordert. Das Kreisgericht erkannte aber auch ein Selbstverschulden des Schülers.

Die St. Galler Privatschule rekurrierte gegen den Entscheid der ersten Gerichtsinstanz. Das Kantonsgericht kam in seinem Entscheid vom 27. August zum Schluss, dass die Lehrer die Sorgfaltspflicht nicht verletzt hatten. Es beurteilte das Selbstverschulden des 15-jährigen tödlich verunglückten Schülers als entscheidend.

Markierte Pisten verlassen

Der Snowboard-Fahrer hatte beim freien Fahren am Nachmittag zusammen mit Mitschülern die markierten Pisten verlassen. Der 15-Jährige stürzte über eine Felswand ab und zog sich tödliche Verletzungen zu. Der Rest seiner Gruppe konnte durch Rettungsflugwacht und Pistendienst in Sicherheit gebracht werden.

Der Skitag der Privatschule hatte im Februar 2004 im Skigebiet Gamserrugg in Wildhaus SG stattgefunden. In Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall wurde nie ein Strafverfahren eröffnet. Die Gerichte befassten sich einzig wegen der Zivilforderung mit dem Fall. Der verunglückte Schüler war das einzige Kind der Frau.

(fest/sda)

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