Verschärfte Bestimmungen

Keine Gnade für «Tempobolzer»

publiziert: Dienstag, 30. Jul 2013 / 11:22 Uhr
Die neuen Richtlinien gelten seit dem 1. Januar.
Die neuen Richtlinien gelten seit dem 1. Januar.

Aarau/Bern - Raser werden in der Schweiz seit Anfang Jahr härter angefasst. Ihr Fahrzeug kann beschlagnahmt werden und den Rasern droht eine Freiheitsstrafe. Allein im Kanton Aargau sind gegen 19 Personen Strafverfahren eröffnet worden. Ein Raser wurde bereits zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

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Gegen 14 Personen wurde ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eröffnet, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.

Gegen fünf weitere Personen läuft ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln durch skrupellose Fahrtweise. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte bislang acht Autos und zwei Motorfahrräder. Der Aargau zog als erster Kanton nach sieben Monaten eine Zwischenbilanz.

Strengere Richtlinien

Alle Beschuldigten gelten bei einer Verurteilung gemäss den neuen «Via sicura»-Richtlinien, die seit dem 1. Januar in Kraft sind, als Raser. Laut Gesetz ist ein Raser, wer in einer Tempo-30-Zone mit 70 oder mehr Kilometern pro Stunde erwischt wird.

Innerorts - bei zulässigen 50 km/h - gilt dies ab 100 Kilometern pro Stunde, ausserorts beim Tempo 80 ab 140 km/h und auf Autobahnen mit Limite 120 km/h ab 200 km/h.

Als Raser gilt auch, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalles mit Schwerverletzten oder Toten eingeht, namentlich durch waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

Die Strafandrohungen bei Raserdelikten sind klar: Es gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Höchststrafe beträgt vier Jahre. Der Führerausweis wird für mindestens zwei Jahre entzogen, im Wiederholungsfall für immer.

Zu schnell unterwegs - Auto weg

In den meisten Kantonen beschlagnahmten die Behörden schon vor Einführung der neuen Massnahmen Autos - die Gerichte stützten sich dabei auf allgemeine Bestimmungen im Strafgesetzbuch. Nun ist die Frage aber überall im Strassenverkehrsgesetz geregelt. Ob jetzt mehr Fahrzeuge von Rasern beschlagnahmt werden, lässt sich in den meisten Kantonen noch nicht sagen.

(bert/sda)

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