Keine IV-Rente wegen Schleudertrauma

publiziert: Montag, 13. Sep 2010 / 13:11 Uhr / aktualisiert: Montag, 13. Sep 2010 / 13:36 Uhr
Zu den Symptomen von Schleudertrauma gehören etwa diffuse Kopfschmerzen.
Zu den Symptomen von Schleudertrauma gehören etwa diffuse Kopfschmerzen.

Luzern - Ein Schleudertrauma kann in der Regel keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente verschaffen. Gemäss einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts gelten seine strengen Regeln im Fall von psychisch bedingten Schmerzstörungen künftig auch beim Schleudertrauma.

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Mit dem Entscheid aus Luzern wird die Möglichkeit zum Erhalt einer IV-Rente wegen den Folgen eines Schleudertraumas stark eingeschränkt. Bisher konnte die für eine IV-Rente massgebende Erwerbsunfähigkeit vorliegen, wenn nach einem Unfall das typische Beschwerdebild eines Schleudertraumas diagnostiziert wurde.

Vielfältige Symptome

Dazu gehören etwa diffuse Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, rasche Ermüdbarkeit, Reizbarkeit oder Depressionen. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass ein Schleudertrauma ohne organisch nachweisbare Funktionsausfälle in der Regel keinen Anspruch mehr auf eine IV-Rente begründen kann.

Dazu haben die Richterinnen und Richter der beiden Sozialrechtlichen Abteilungen in Luzern bei Schleudertraumata die gleichen strengen Regeln für anwendbar erklärt, die das Gericht zu Schmerzstörungen ohne klar nachweisbare Ursachen entwickelt hat.

Solche vorwiegend psychisch bedingten Schmerzstörungen vermögen laut Rechtsprechung des Bundesgerichts in der Regel keine lang dauernde Einschränkung der Arbeitsfähigkeit zu bewirken, die zur Invalidität führen könnte.

Leiden «willentlich» überwinden

Laut dem Urteil ist es aus Gründen der Rechtsgleichheit geboten, diese Regeln auch auf Schleudertraumata anzuwenden. Von Bedeutung sei in diesem Zusammenhang, dass die als Schleudertrauma bezeichneten Beeinträchtigungen bisher in keinem anerkannten medizinischen Klassifikationssystem als Diagnose figurieren würden.

Eine IV-Rente wegen eines Schleudertraumas kann künftig wie bei Schmerzstörungen ausnahmsweise nur dann zugesprochen werden, wenn der betroffenen Person eine «willentliche Überwindung ihre Leidens und der Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess nicht zuzumuten ist».

Dazu muss eine fachärztliche Diagnose vorliegen. In dieser müssen psychische oder körperliche Begleiterkrankungen von gewisser Dauer und Schwere beziehungsweise längerfristig erfolglose Behandlungsbemühungen aufgezeigt werden.

(fkl/sda)

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Dieses Urteil an sich wirkt sich sinngemäss wie ein Schleudertrauma aus ...!
Mal sehen, wie die Behindertenverbände dazu sagen - Lauter Protest wäre da angesagt!

Das ist ja beileibe keine kleine Minderheit, sondern kann sich durchaus Gehör verschaffen. Im Interesse aller Behinderten - ich hoffe es wenigstens!

Ich bin irritiert über das offenbar wenig vorhandene Urteilsvermögen dieser Bundes-"Richter" in dieser Sache, die vorallem ja auch grosse medizinische Kenntnisse verlangen würde!

Es ist mir nicht bekannt, dass das Bundesgericht auch aus profilierten Fachärzten besteht ...!

Da enttäuscht mich unser Bundesgericht ausserordentlich ... Ich hoffe doch sehr, dass da nicht die nächsts Skandalgeschichte daraus am Enstehen ist oder schon steht - offenbar haben es die Meisten noch gar nicht gemerkt ...!
Keine IV - Rückwirkend?
Ob dieses Urteil wohl auch rückwirkende Wirkung hat???
Asozial
Kubra hat recht. So einfach.

Die IV ist eine wichtige Sozialversicherung für die die sie brauchen. Diese sollten mehr und volle Unterstützung erhalten.

Gleichzeitig ist es einfach unglaublich wie naiv einige Schweizer im linken Feld sind. Die gehen aber auch nicht als Schweizer an ein türkisches Fest mit 500 Leuten, die sich dann darüber belustigen wie man auf Kosten der Schweiz einen schönen, frühen Lebensabend verbringen kann.
Sozialkosten
Zitat JasonBond
"Wegen einem sehr kleinen Prozentsatz Betrüger müssen weit über 90% der IV-Bezüger sich als potentielle IV-Betrüger anprangern lassen."

Hier mal aktuelle Zahlen allgemein zur Sozialhilfequote, zu der auch die IV zählt.

Zuwanderergruppen, die eine Sozialquote von über 50% aufweisen (also Anteil der Bezüger von Staatsgeldern in diesen Gruppen )
Eritrea, Guinea-Bissau, Irak, Lybien, Somalia, Jemen

50 Zuwanderergruppen haben eine Quote von 10% - 50%
darunter Albanien und die Türkei

Spitzenreiter bei der IV sind die Türken. Sie werden dreimal öfter arbeitsunfähig, als Einheimische.
Gefolgt von den Ex-Jugoslawen (Kosovo) auf Platz zwei.

Die gleichen Gruppen halten auch die Spitzenplätze in der Kriminalitässtatistik.

Nein JasonBond
"Nun, warum die IV nicht gleich abschaffen,"

Sondern solidarisch für diejenigen zahlen, die es nötig haben und zwar NUR für diejenigen.
IV Abschaffen
Wegen einem sehr kleinen Prozentsatz Betrüger müssen weit über 90% der IV-Bezüger sich als potentielle IV-Betrüger anprangern lassen.
Zu verdanken haben wir dies natürlich zuerst mal den Betrügern, dann aber ganz klar den rechtspopulistischen Politiker die dieses Thema aufgegriffen hatten und es so darstellten als wären ein grosser Teil aller IV-Bezüger Betrüger. Natürlich kam es da genehm die Ausländer als die Sünder darzustellen.
Wenn man bedenkt, dass z.B. in den Kosovo gerade mal ein paar Dutzend Renten ausbezahlt werden...
Völlig irrsinnig und komplett aus dem Verhältnis gezogen.

Nun, warum die IV nicht gleich abschaffen, ausser man ist offensichtlich ein Krüppel, der nicht mehr aufrecht gehen kann und andauernd schreien muss wegen Schmerzen.

Dann hätte der Staat wenigsten wieder etwas Geld um ein zwei Militärflugzeuge mehr zu kaufen.
.
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