Keine Kinderzulagen für Selbständige

publiziert: Mittwoch, 5. Nov 2003 / 13:50 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 5. Nov 2003 / 14:28 Uhr

Frauenfeld - Im Thurgau wird es bis auf Weiteres keine Kinder- und Ausbildungszulagen für selbständig Erwerbende oder nicht Erwerbstätige geben. Der Grosse Rat hat eine CVP-Motion, die die Einführung solcher Zulagen forderte, mit 68 zu 43 abgelehnt.

Selbstständige sollen keine Kinderzulagen erhalten.
Selbstständige sollen keine Kinderzulagen erhalten.
Der Rat folgte damit mehrheitlich dem Antrag der Kantonsregierung, die argumentiert hatte, solche Zulagen würden zu teuer, ihre Ausrichtung zu aufwändig zu organisieren. Zudem wolle man die Staatsquote möglichst niedrig halten und nicht durch zusätzliche Aufwendungen in der Höhe von mehreren Millionen Franken steigern.

Die Mehrheit der Fraktionssprecherinnen und -sprecher vertraten die Meinung, man solle eine einheitliche Bundeslösung abwarten. Ansonsten folgten FDP und SVP der Argumentation der Regierung.

Sie verwiesen ausserdem darauf, dass Selbständige dann Kinderzulagen bekommen können, wenn sie für ihre Firmen die Rechtsform der GmbH oder der AG wählten. Dann könne die angestellte Ehefrau Kinderzulagen beziehen. Zu berücksichtigen sei auch, dass Selbständige bestimmte Sozialabgaben nicht zahlen müssten.

Die Regierung hatte errechnet, dass jährlich Kosten in Höhe von 3,9 bis 5,7 Mio. Franken entstünden - je nachdem ob sich der Thurgau an bestehenden Zulagenmodellen Schaffhausens oder St. Gallens orientierte. Dazu käme ein Administrativaufwand von rund 50 000 Franken jährlich.

Derzeit kennen zehn Kantone (AI, AR, GE, GR, LU, SG, SH, UR, ZG) Zulagen für selbständig Erwerbende, fünf Kantone (FR, GE, JU, SH) richten auch Zulagen für nicht Erwerbstätige aus. Nur in drei Kantonen (AR, GE, GR) bestehen keine Einkommens- oder Vermögensgrenzen für den Bezug der Zulagen.

(bsk/sda)

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