Keine Psychologie mehr ohne Studium

publiziert: Mittwoch, 30. Sep 2009 / 15:47 Uhr

Bern - Wer psychotherapeutisch tätig ist, soll künftig einen anerkannten Hochschulabschluss besitzen und eine akkreditierte Weiterbildung absolviert haben. Das sieht das vom Bundesrat dem Parlament zugeleitete Psychologieberufegesetz vor.

Der Psychologiemarkt ist laut Bundesrat «höchst unübersichtlich».
Der Psychologiemarkt ist laut Bundesrat «höchst unübersichtlich».
Laut dem nationalen Gesundheitsbericht von 2008 erlebt in der Schweiz fast die Hälfte der Bevölkerung mindestens einmal im Leben eine psychische Störung. Jedes Jahr erleide etwa ein Drittel der Bevölkerung eine Depression, habe Angstzustände oder sei von Substanzen abhängig.

Das Psychologieberufegesetz regelt die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Psychologinnen und Psychologen und will so einen Beitrag zur psychischen Gesundheit der Bevölkerung und den Konsumentenschutz leisten. Es führt geschützte Berufsbezeichnungen ein, schafft mit Weiterbildungstiteln ein Qualitätslabel und regelt die Berufsausübung.

Mit den eidgenössischen Weiterbildungstiteln wird ein Qualitätslabel in den Fachgebieten Psychotherapie, Neuropsychologie, klinische Psychologie sowie Kinder- und Jugendpsychologie eingeführt. Mit dem Instrument der Akkreditierung wird die Qualität dieser Weiterbildungen überprüft.

Nur wer einen Master-, Lizentiats- oder Diplomabschluss in Psychologie besitzt, soll sich künftig als «Psychologin» oder «Psychologe» bezeichnen dürfen. Mit dem Schutz dieser Berufsbezeichnung werde Transparenz auf dem heute «höchst unübersichtlichen Markt» psychologischer Angebote geschaffen, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Die Psychologen begrüssten das Psychologieberufegesetz. Dieses sei ein Meilenstein zur Verbesserung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung, schrieb die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) am Mittwoch.

Besonders die schweizweit gültigen Qualitätsnormen bedeuteten einen Fortschritt für die sensiblen Psychologieberufe, heisst es in der Stellungnahme weiter. Der Schutz der Patienten vor Täuschung und Irreführung sei «überfällig».

(ht/sda)

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