Keine Sterbehilfe durch Gynäkologen

publiziert: Sonntag, 30. Mai 2010 / 13:50 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 30. Mai 2010 / 14:09 Uhr

Zürich - Das Zürcher Verwaltungsgericht pfeift einen Zürcher Gynäkologen zurück, der einem psychisch Kranken das Sterbemittel Natrium-Pentobarbital (NAP) verschrieben hat. Ein Frauenarzt verfüge dafür nicht über genügend psychologisches Fachwissen.

Die Behörden kritisierten, der Arzt habe es unterlassen, die Urteilsfähigkeit des Mannes abklären zu lassen. (Symbolbild)
Die Behörden kritisierten, der Arzt habe es unterlassen, die Urteilsfähigkeit des Mannes abklären zu lassen. (Symbolbild)
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Das Verwaltungsgericht stützt mit seinem Urteil den Entscheid der Zürcher Gesundheitsbehörden. Diese hatten dem 65-jährigen Gynäkologen für unbestimmte Zeit verboten, Sterbewilligen NAP zu verschreiben. Auslöser für das Verbot war der Tod eines paranoiden Schizophrenen, der aus Spanien angereist war und sich im März 2008 im Sterbelokal von Dignitas in Schwerzenbach das Leben nahm.

Die Behörden kritisierten daraufhin, der Arzt habe es unterlassen, die Urteilsfähigkeit des Mannes abklären zu lassen - also ob der Sterbewunsch autonom entstanden sei oder als Folge der Krankheit hätte betrachtet werden müssen. Wäre letzteres der Fall gewesen, hätte der Gynäkologe kein NAP-Rezept ausstellen dürfen.

Auf Gerichts-Webseite aufgeschaltet

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes, das auf der Gerichts-Website aufgeschaltet ist und über das die «SonntagsZeitung» berichtete, stützt diese Kritik. Ein Arzt, der vor Jahren ein Praktikum in einer psychiatrischen Klinik absolviert habe, könne solche Fragen nicht beantworten.

Aufgehoben wird laut dem Urteil jedoch das Verschreibungsverbot an psychisch gesunde Sterbewillige. Das Gericht bezeichnet dieses von den Zürcher Behörden verhängte Verbot als unverhältnismässig.

(zel/sda)

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