Keine Urheberrechts-Gebühren auf mp3-Player

publiziert: Mittwoch, 22. Feb 2006 / 16:16 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 23. Feb 2006 / 01:15 Uhr

Lausanne - Auf mp3-Playern und Harddisc-Recordern müssen vorerst noch keine Urheberrechtsabgaben bezahlt werden.

Die Stiftung für Konsumentenschutz setzte sich durch.
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Das Bundesgericht hat der Beschwerde des SWICO die aufschiebende Wirkung erteilt. Die Urheberrechtsgebühren hätten ab Anfang März erhoben werden sollen. Der Schweizerische Wirtschaftsverband für Organisations-, Informations- und Kommunikationstechnik (SWICO) teilte mit, er nehme mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, dass dieser Termin nun aufgeschoben worden sei.

Die Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten hatte am 24. Januar entschieden, dass Importeure und Hersteller von Geräten mit integriertem digitalem Speicher Urheberrechtsgebühren zahlen müssen. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hatte anschliessend moniert, dass dafür keine Rechtsgrundlage bestehe.

Verteuerung bis 30 Franken

Gemäss SKS würde ein mp3-Player um 10 bis 30 Franken verteuert, ein Videorecorder mit integrierter Festplatte um 90 Franken. Der Entscheid führe zudem dazu, dass Konsumenten für ein Lied mehrfach zur Kasse gebeten würden, nämlich beim Kauf online, beim Anhören und zuletzt beim Laden auf eine CD.

Laut Rita Wirz, Geschäftsführerin des SWICO, wurde von Seiten der SWICO vorerst nur der Einführungstermin angefochten. Bezüglich des Tarifs selber müsse zuerst die schriftliche Begründung des Entscheides der Schiedskommission abgewartet werden.

(ht/sda)

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