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Prozess vor dem Berner Obergericht
Keine Verwahrung - Schlächter von Langenthal verurteilt
publiziert: Freitag, 8. Apr 2016 / 11:11 Uhr / aktualisiert: Freitag, 8. Apr 2016 / 13:49 Uhr
Die Prostituierte war schlimm zugerichtet werden. (Symbolbild)
Bern - Der Mann, der vor vier Jahren in Langenthal eine Prostituierte auf brutalste Weise umbrachte, soll nicht verwahrt werden. Stattdessen hat ihn das Berner Obergericht zu einer noch längeren Freiheitsstrafe verurteilt.
Das bernische Obergericht unter dem Vorsitz von Andreas Weber verurteilte den Angeklagten am Freitag wegen Mordes, Störung des Totenfriedens und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren mit ambulanter Therapie. Von einer Verwahrung sei hingegen abzusehen.
Die Vorinstanz hatte den 28-Jährigen im Dezember 2014 wegen Mordes und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren mit ambulanter Therapie und anschliessender Verwahrung verurteilt.
Klarer Mord
Das Obergericht ging davon aus, dass der zur Tatzeit 25-jährige Schweizer an jenem Märzabend seine Vergewaltigungsfantasien in die Tat umsetzen wollte. Darauf deute beispielsweise hin, dass der Mann Handschuhe mitgenommen habe, um Spuren zu verwischen.
Dass der Mann ausgerastet sei, weil ihn das bestellte Callgirl als Krüppel beschimpft habe, glaubte das Gericht hingegen nicht. Dies sei eine nachträgliche Schutzbehauptung des Angeklagten.
Vielmehr habe der Angeklagten von der Prostituierten nicht bekommen was er wollte - nämlich gratis Sex - und sei deshalb ausgerastet. Der Mann schlug, trat und würgte die Frau auf brutalste Weise.
Wie die Vorinstanz erkannte auch das Obergericht klar auf Mord. Für diesen Tatbestand sei nicht nur ein Kriterium erfüllt, sondern gleich rund ein halbes Dutzend, führte Weber aus.
Schwerstmögliches Verschulden
Das Obergericht bezeichnete das Tatverschulden des Mannes als schwerst möglich. Da der Mann aber eine leicht verminderte Schuldfähigkeit aufweise, werde er nicht zu einer lebenslänglichen Strafe, sondern zur längst möglichen, zeitlich begrenzten Strafe von 20 Jahren verurteilt.
Der Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug und hat dort eine Therapie seiner Persönlichkeitsstörung in Angriff genommen. Diese Therapie soll er weiterführen, befand das Obergericht.
Licht am Ende des langen Tunnels
Bei der Frage nach einer Verwahrung wich das Obergericht klar von der Vorinstanz ab. Seit dem erstinstanzlichen Urteil lägen positive Führungsberichte der Anstalten Thorberg und zwei positive Therapieberichte vor. "Die kann man nicht anders als hoffnungsversprechend bezeichnen", führte Weber aus.
Eine Verwahrung als letztes Mittel müsse verhältnismässig sein. Sei ein Licht am Ende eines langen Tunnels sichtbar, komme eine Verwahrung nicht in Frage.
Weiterzug noch offen
Der Mann nahm das Urteil am Freitag fast regungslos entgegen. Der muskulöse, bullige Mann sass mit Fussfesseln im Gerichtssaal, flankiert von zwei Polizisten.
Für seinen Mandanten sei es vor allem um die Frage der Verwahrung gegangen, sagte Verteidiger Bruno Habegger nach der Urteilseröffnung. Die erste Gerichtsinstanz habe seinerzeit überraschend eine solche ausgesprochen. "Nun sind wir froh, ist das Ergebnis anders ausgefallen." Zum jetzigen Zeitpunkt gehe er nicht davon aus, dass sein Mandant das Urteil weiterziehen werde, führte Habegger aus.
Staatsanwalt Michel-André Fels zeigte sich am Freitag vor den Medien zufrieden mit dem Schuldspruch wegen Mordes und der ausgefällten Freiheitsstrafe von 20 Jahren.
Anderer Ansicht ist Fels hingegen bei der Frage nach einer Verwahrung, die er in seinem Plädoyer am Dienstag verlangt hatte. Ob er das Urteil weiterziehe, sei noch offen, sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt.
Verbrechen erschütterte Kleinstadt
Das Verbrechen hatte im März 2012 die Kleinstadt Langenthal erschüttert. Junioren eines Sportvereins hatten im Lichtschacht einer Turnhalle eine grässlich zugerichtete Leiche entdeckt.
Wenig später wurde der Täter gefasst, ein Einheimischer. Dieser hatte am Abend zuvor über einen Escortservice eine Frau nach Langenthal bestellt. Der Freier lotste die 43-jährige gebürtige Österreicherin zum Parkplatz der örtlichen Sportanlage, wo er sie würgte, schlug und missbrauchte.
Dann stopfte er dem Opfer Gegenstände in Körperöffnungen, behändigte das Geld der Frau und liess den leblosen Körper im Lichtschacht zurück. Mit dem Auto der Frau kurvte er anschliessend durch die Nacht, um sich Kokain zu beschaffen.
Die Vorinstanz hatte den 28-Jährigen im Dezember 2014 wegen Mordes und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren mit ambulanter Therapie und anschliessender Verwahrung verurteilt.
Klarer Mord
Das Obergericht ging davon aus, dass der zur Tatzeit 25-jährige Schweizer an jenem Märzabend seine Vergewaltigungsfantasien in die Tat umsetzen wollte. Darauf deute beispielsweise hin, dass der Mann Handschuhe mitgenommen habe, um Spuren zu verwischen.
Dass der Mann ausgerastet sei, weil ihn das bestellte Callgirl als Krüppel beschimpft habe, glaubte das Gericht hingegen nicht. Dies sei eine nachträgliche Schutzbehauptung des Angeklagten.
Vielmehr habe der Angeklagten von der Prostituierten nicht bekommen was er wollte - nämlich gratis Sex - und sei deshalb ausgerastet. Der Mann schlug, trat und würgte die Frau auf brutalste Weise.
Wie die Vorinstanz erkannte auch das Obergericht klar auf Mord. Für diesen Tatbestand sei nicht nur ein Kriterium erfüllt, sondern gleich rund ein halbes Dutzend, führte Weber aus.
Schwerstmögliches Verschulden
Das Obergericht bezeichnete das Tatverschulden des Mannes als schwerst möglich. Da der Mann aber eine leicht verminderte Schuldfähigkeit aufweise, werde er nicht zu einer lebenslänglichen Strafe, sondern zur längst möglichen, zeitlich begrenzten Strafe von 20 Jahren verurteilt.
Der Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug und hat dort eine Therapie seiner Persönlichkeitsstörung in Angriff genommen. Diese Therapie soll er weiterführen, befand das Obergericht.
Licht am Ende des langen Tunnels
Bei der Frage nach einer Verwahrung wich das Obergericht klar von der Vorinstanz ab. Seit dem erstinstanzlichen Urteil lägen positive Führungsberichte der Anstalten Thorberg und zwei positive Therapieberichte vor. "Die kann man nicht anders als hoffnungsversprechend bezeichnen", führte Weber aus.
Eine Verwahrung als letztes Mittel müsse verhältnismässig sein. Sei ein Licht am Ende eines langen Tunnels sichtbar, komme eine Verwahrung nicht in Frage.
Weiterzug noch offen
Der Mann nahm das Urteil am Freitag fast regungslos entgegen. Der muskulöse, bullige Mann sass mit Fussfesseln im Gerichtssaal, flankiert von zwei Polizisten.
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Staatsanwalt Michel-André Fels zeigte sich am Freitag vor den Medien zufrieden mit dem Schuldspruch wegen Mordes und der ausgefällten Freiheitsstrafe von 20 Jahren.
Anderer Ansicht ist Fels hingegen bei der Frage nach einer Verwahrung, die er in seinem Plädoyer am Dienstag verlangt hatte. Ob er das Urteil weiterziehe, sei noch offen, sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt.
Verbrechen erschütterte Kleinstadt
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Wenig später wurde der Täter gefasst, ein Einheimischer. Dieser hatte am Abend zuvor über einen Escortservice eine Frau nach Langenthal bestellt. Der Freier lotste die 43-jährige gebürtige Österreicherin zum Parkplatz der örtlichen Sportanlage, wo er sie würgte, schlug und missbrauchte.
Dann stopfte er dem Opfer Gegenstände in Körperöffnungen, behändigte das Geld der Frau und liess den leblosen Körper im Lichtschacht zurück. Mit dem Auto der Frau kurvte er anschliessend durch die Nacht, um sich Kokain zu beschaffen.
(bert/sda)
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