Kiffen: Straffrei, aber teurer

publiziert: Freitag, 28. Mrz 2003 / 16:55 Uhr

Bern - Kiffen soll straffrei, aber verteuert werden. Dies hat die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) beschlossen. Sie hat die Revision des Betäubungsmittelgesetzes mit 13 zu 6 Stimmen verabschiedet.

Kiffen wird teurer.
Kiffen wird teurer.
Wie Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) vor den Medien erklärte, hat sich die Kommission mit 12 zu 3 Stimmen für eine Lenkungsabgabe auf Cannabis entschieden. Diese dürfte 300 Millionen Franken einbringen und soll zur Hälfte für die AHV und zu je einem Viertel für die IV und die Suchtprävention verwendet werden.

Der Satz soll 8 Franken pro Gramm bei einem THC-Gehalt unter 10% und 15 Franken bei einem THC-Gehalt bis 15% betragen. Je nach THC-Gehalt wird die Lenkungsabgabe weiter erhöht. Der Preis eines Joint dürfte sich damit verdoppeln. Ausgenommen von der Abgabe sind Hanfprodukte, die nicht als Droge verwendet werden können.

Wie Christine Goll (SP/ZH) namens der SGK ausführte, soll die Lenkungsabgabe auf dem Verkauf von Cannabis nach dem Muster der Tabakbesteuerung zweckgebunden für die Vorbeugung eingesetzt werden: Prävention per Porte-monnaie. Mit der Berücksichtigung von AHV und IV sei die Abgabe auch generationenübergreifend.

Äusserst knapp lehnte die SGK die Entkriminalisierung des Konsums harter Drogen wie Heroin oder Kokain ab. Doch votierte sie mit 11 zu 7 Stimmen für die Einführung des Opportunitätsprinzips. Danach soll der Bundesrat in einer Verordnung festlegen, wann von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann.

Mit 10 zu 7 Stimmen beschloss die SGK gegen den Ständerat, das Jugendschutzalter auf 16 statt 18 Jahre festzulegen. Für Drogen sollte das selbe Schutzalter gelten wie für Alkohol und Tabak, sagte Goll. Weitgehend unbestritten blieb in der SGK die ärztliche Verschreibung von Heroin an Schwerstsüchtige.

Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes wird in der Sondersession im Mai im Plenum des Nationalrates beraten.

(bert/sda)

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