Tat nicht voraussehbar

Kindstötung in Flaach: Mutter litt an Geltungssucht

publiziert: Freitag, 29. Jan 2016 / 11:00 Uhr / aktualisiert: Freitag, 29. Jan 2016 / 13:43 Uhr
Die Frau hatte hat ihre Kinder im Wohnhaus in Flaach erstickt.
Die Frau hatte hat ihre Kinder im Wohnhaus in Flaach erstickt.

Zürich - Nach der Aufarbeitung des Fall Flaachs kommt das psychiatrische Gutachten zum Schluss, dass eine «instabile Realitätsbezug und Geltungssucht» der Mutter zu der Tötung ihrer beiden Kinder geführt hat. Die Behörden hätten diese Eskalation aber nicht voraussehen können.

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Gerichtspsychiater Frank Urbaniok sprach am Freitag vor den Medien von einer Extremtat, die in der Persönlichkeit der Mutter angelegt gewesen sei. Durch die Wegnahme der Kinder habe für sie ein «existenzieller Machtkampf» begonnen.

Daraus sei der Plan entstanden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Kinder zu entziehen, indem sie diese tötet. Die KESB-Verantwortlichen hätten diesen Tötungsplan aber nicht erkennen können.

Zu diesem Schluss kommt auch ein zweites Gutachten: Zwischen der Handlungsweise der KESB und der Tat der Mutter gebe es keinen ursächlichen Zusammenhang. Die Gutachter stellten aber Schwächen im Verfahren fest, vor allem bei der Kommunikation mit den Betroffenen.

Die Direktion der Justiz und des Innern gibt den 13 Zürcher KESB nun verschiedene Massnahmen zur weiteren Verbesserung ihrer Arbeit vor.

Sohn und Tochter getötet

Die 27-jährige Mutter hatte am Neujahrstag 2015 ihren fünfjährigen Sohn und das zweijährige Töchterchen in ihrem Wohnhaus in Flaach ZH erstickt. Sie hätte die beiden Kinder in den darauffolgenden Tagen ins Heim zurückbringen müssen, wo diese seit einigen Wochen lebten.

Die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hatte den Eltern zwei Monate zuvor die Obhut über ihre Kinder entzogen. Grund dafür war eine Gefährdungsmeldung gewesen. Kurz darauf waren der Mann und die Frau wegen Verdachts auf Betrug verhaftet worden.

Nach der Entlassung aus der U-Haft durfte die Mutter ihre Kinder im Heim besuchen und sie vor Weihnachten vorübergehend nach Hause nehmen. Als sie erfuhr, dass ihr Antrag, die Kinder auch nach den Festtagen bei sich zu behalten, abgelehnt wurde, tötete sie die beiden. Nachdem sie die Polizei alarmiert hatte, fügte sie sich selber schwere Verletzungen zu.

Der Fall hatte in der Öffentlichkeit eine beispiellose Diskussion über die Arbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgelöst. Den Höhepunkt fand diese, als die 27-Jährige sich am 8. August in ihrer Zelle das Leben nahm. Neben der KESB geriet dadurch auch das Zürcher Amt für Justizvollzug in die Kritik.

(bert/sda)

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