«Körperverletzung und psychischer Misshandlung»

Klage in der südkoreanischen Nuss-Affäre

publiziert: Freitag, 24. Jul 2015 / 11:55 Uhr
Wegen ein Paar Nüssen.
Wegen ein Paar Nüssen.

Seoul - Die sogenannte Nuss-Affäre um den folgenreichen Wutausbruch einer führenden Vertreterin des südkoreanischen Establishments hat sich ausgeweitet: Nun klagt der Chefsteward der Fluggesellschaft Korean Air (KAL) wegen Körperverletzung und psychischer Misshandlung.

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Park Chang Jin reichte in New York eine Klage gegen die frühere Vizepräsidentin von KAL, Cho Hyun Ah, ein. Der Chefsteward fordert darin Entschädigung wegen Körperverletzung und psychischer Misshandlung, wie aus einer der Nachrichtenagentur AFP am Freitag zugegangenen Kopie der Klage hervorgeht.

Der Wutausbruch vom 5. Dezember hatte unter anderem zur Folge, dass eine KAL-Maschine kurz vor dem Start Richtung Seoul in New York gestoppt wurde und zum Terminal zurückkehren musste. Chefsteward Park wurde von Cho des Flugzeugs verwiesen.

Da Cho eine Tochter des Chefs der Fluggesellschaft ist, wurde der Fall zum Symbol für eine Generation verwöhnter Nachkommen einflussreicher Familienunternehmen.

Erniedrigt und geschlagen

Park wurde von einem Arzt nach dem Vorfall «extreme Panik» bescheinigt. Nach den Aussagen des Chefstewards wurde er von der mittlerweile zurückgetretenen damaligen Vizepräsidentin von KAL gezwungen, vor ihr niederzuknien und um Vergebung zu bitten, nachdem der Managerin in der ersten Klasse Nüsse serviert wurden, um die sie nicht gebeten hatte - und das auch noch in einer Tüte, statt in einer Schale. Park sagte zudem aus, Cho habe ihn mit Bordunterlagen geschlagen, bis er blutete.

Der Chefsteward ist nicht der einzige Kläger. Die Stewardess Kim Do Hee, die die Nüsse serviert hatte, reichte ebenfalls in New York eine Klage ein, weil Cho sie bedroht, beschimpft und mit Beleidigungen überzogen habe. Ausserdem habe Cho später versucht, sie zu einer Falschaussage zu bewegen.

Cho war wegen ihres Verhaltens im Februar zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Im Mai wurde ihre Strafe mit der Begründung, sie habe nicht die Absicht gehabt, den Flugbetrieb zu stören, in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.

 

(nir/sda)

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