Will Urteil des Kantons Aargau vor Bundesgericht anfechten

Köbi F. will vor Bundesgericht

publiziert: Mittwoch, 4. Apr 2001 / 16:29 Uhr

Aarau - Köbi F. von Möriken AG will das Urteil des Aargauer Obergerichts beim Bundesgericht anfechten. Es liegt seit Dienstag schriftlich vor. Köbi F. wurde wegen mehrfacher sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt.

Am 16. November 2000 hatte das Aargauer Obergericht den ehemaligen Primarlehrer und Turntrainer Köbi F. in zweiter Instanz der mehrfachen sexuellen Nötigung und sexueller Handlungen mit Kindern für schuldig befunden.

Der Verteidiger, der Zürcher Anwalt Paul Schaltegger, bestätigte am Mittwoch einen Bericht der «Aargauer Zeitung», wonach Köbi F. das Urteil, 3 1/4 Jahre Zuchthaus, vor dem Bundesgericht anfechten will. Innerhalb der gesetzlichen Fristen will er die Beschwerden begründet in Lausanne deponieren.

Für die Nichtigkeitsbeschwerde (Verletzung des Bundesrechts) läuft die Frist am 19. April ab. Die Frist für die staatsrechtliche Beschwerde (beispielsweise Verletzung des rechtlichen Gehörs) dauert wegen der Osterferien des Bundesgerichts nicht 30 Tage, sondern wird bis zum 14. Mai verlängert.

Verteidiger Schaltegger hatte die Beschwerden bereits nach der Urteilseröffnung am 16. November 2000 angemeldet. Er begründete sie damit, dass vor dem Aargauer Obergericht Beweisanträge wie beispielsweise weitere Zeugen, die Köbi F. entlastet hätten, abgelehnt worden seien.

Der 41-jährige Familienvater lebt weiterhin auf freiem Fuss. Wie der Präsident des Aargauer Obergerichts sagte, ist das Urteil kein Haftgrund, da weder Verdunkelungs- noch Fluchtgefahr bestehe. Der Verteidiger will beim Bundesgericht beantragen, dass der Strafvollzug aufgeschoben wird, bis das Bundesgericht entschieden hat.

(kil/sda)

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