Kohls Stasi-Akten dürfen freigegeben werden

publiziert: Mittwoch, 17. Sep 2003 / 18:40 Uhr

Berlin - Die DDR-Geheimakten über den früheren deutschen Bundeskanzler Helmut Kohl dürfen jetzt grundsätzlich doch freigegeben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Kohls Anwälte kündigten umgehend Gegenschritte an.

Kommt das Denkmal Helmut Kohl ins Wanken? Nun dürfen seine DDR-Geheimakten freigegeben werden und diese könnten Überraschendes enthalten.
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Kohls Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner sagte nach der Urteilsverkündung, er werde die Entscheidung anfechten. Das Verwaltungsgericht liess auch eine Sprungrevision zu.

Macht Kohl davon Gebrauch, kommt der Fall direkt vor das Bundesverwaltungsgericht. Zu der Möglichkeit, bis zum BVG in Karlsruhe zu gehen, sagte der Kohl-Anwalt: Wir werden unserem Mandanten empfehlen, den Rechtsweg auszuschöpfen.

Damit dürften die Akten über Kohl zunächst weiter unter Verschluss bleiben. Das Gericht liess eine Revision ausdrücklich zu. Zu ihrer Entscheidung erklärten die Richter, eine Veröffentlichung bedeute keinen Verstoss gegen Grundrechte Kohls.

In zwei früheren Prozessen hatten die Gerichte eine Herausgabe der Akten verweigert. Jetzt ging es um die Frage, ob auf Grund eines neuen Gesetzes doch eine Veröffentlichung möglich ist.

Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, wollte erreichen, dass das Gericht doch noch einer Herausgabe der Akten über den Ex-Kanzler an Wissenschafter und Journalisten zustimmt. Birthler war damit bereits zwei Mal vor Gericht unterlegen.

Die DDR-Staatssicherheit hatte den langjährigen Bundeskanzler und CDU-Parteichef abgehört und 6000 bis 7000 Seiten Akten angelegt. Im Zuge von Kohls Spenden-Skandal gab es Spekulationen, in den Stasi- Akten könnten auch Informationen zu diesen Spenden schlummern.

Bisher wurde der Rechtsstreit in Ostdeutschland mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt. Dort mussten viele Bürger grosse Nachteile hinnehmen, weil sie auf Grund der Stasi-Akten als Spitzel enttarnt wurden.

(tr/sda)

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