Kommission knapp für SVP-Bürgerrechts-Initiative

publiziert: Freitag, 30. Mrz 2007 / 17:04 Uhr

Bern - Das Gemeindestimmvolk soll Einbürgerungsgesuche ohne Begründung und ohne Beschwerdemöglichkeit ablehnen können. Mit 13 zu 12 Stimmen unterstützt eine Nationalratskommission die Volksinitative der SVP «für demokratische Einbürgerungen».

Gross: «In einem Rechtsstaat kann eine Beschwerde nicht ausgeschlossen werden.»
Gross: «In einem Rechtsstaat kann eine Beschwerde nicht ausgeschlossen werden.»
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An einer Medienkonferenz machte Andreas Gross (SP/ZH) als Präsident der Staatspolitischen Kommission (SPK) allerdings klar, dass das Volksbegehren kaum im Sinne der Initianten umzusetzen sei: «In einem Rechtsstaat kann eine Beschwerde nicht ausgeschlossen werden.»

Auf die Seite der SVP schlugen sich mit einer Ausnahme die FDP sowie zwei CVP-Vertreter. Die Mehrheit möchte laut Philipp Müller (FDP/AG) zurück zum Regime vor 2003. Damals hob das Bundesgericht negative Einbürgerungsentscheide einer Gemeinde als diskriminierend auf. Zudem bezeichnete es Urnenabstimmungen als verfassungswidrig.

Die SVP-Initiative will Urnenabstimmungen aus Respekt vor der Gemeindeautonomie wieder zulassen und Beschwerden verunmöglichen. Weil dies mit völkerrechtliche Verpflichtungen und mit dem verfassungsmässigen Verbot von Willkür und Diskriminierung kollidiert, stellte sich die Frage der Gültigkeit.

Nach der Anhörung dreier Rechtsprofessoren befand die SPK mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass die Initiative gültig sei. Gemäss Verfassung ist eine Initiative nur dann ungültig, wenn sie die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder «zwingende Bestimmungen des Völkerrechts» verletzt.

Zwingendes Völkerrecht werde nicht verletzt, sagte Müller. Und Gross - der einzige Linke bei der Mehrheit - stellte fest: «Wir können dem Volk eine Initiative auch dann nicht vorenthalten, wenn vieles dafür spricht, dass sie nicht so funktionieren kann, wie es sich die Initianten und Befürworter vorstellen.»

(smw/sda)

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