Gleichstellung

Kommission lehnt Geschlechterquoten für Firmen ab

publiziert: Freitag, 28. Jun 2013 / 16:56 Uhr
Die Initiative wollte mindestens 40 Prozent Frauen in den Verwaltungsräten. (Symbolbild)
Die Initiative wollte mindestens 40 Prozent Frauen in den Verwaltungsräten. (Symbolbild)

Bern - Für die Verwaltungsräte von bundesnahen Betrieben und börsenkotierten Unternehmen soll es keine Quoten für die Anzahl Frauen und Männer geben. Das schlägt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats ihrem Rat vor, allerdings nur ganz knapp.

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Mit parlamentarischen Initiativen verlangt Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL), dass in den Verwaltungsräten von bundesnahen Betrieben und börsenkotierten Unternehmen jeweils mindestens 40 Prozent Frauen und Männer sitzen sollen. Die Massnahme, welche andere europäische Länder schon kennen, soll die Gleichstellung in höheren Positionen verbessern.

Die Kommission hält von beiden Vorschlägen nichts. Allerdings fiel der Beschluss äusserst knapp aus: Bei der Quotenforderung für bundesnahe Betriebe war der Stichentscheid von WBK-Präsident Christian Wasserfallen (FDP/BE) ausschlaggebend. Bei den börsenkotierten Firmen lautete das Resultat 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Gegner wollen Qualifikation anstatt Frauenquote

Die Gegner von Quoten monierten, dass Qualifikation und Kompetenz massgebend sein sollten für die Berufung in den Verwaltungsrat, und nicht Merkmale wie das Geschlecht. Sie orteten zudem zusätzliche Schwierigkeiten für die Unternehmen, die geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu finden. Für börsenkotierte Firmen lehnte die Mehrheit den Eingriff in die Aktionärsrechte ab.

Dagegen erhofften sich die Befürworter einen Anschub, um eine gleichmässigere Vertretung von Frauen und Männern in Spitzenpositionen zu erreichen. Sie verwiesen auf die europäischen Vorreiter für Geschlechterquoten.

Obwohl es sich um Regeln für die Wirtschaft handelt, ist die WBK für die Vorstösse zuständig. Der Grund liegt darin, dass sie für die Gleichstellung verantwortlich ist. Über die Vorstösse entscheidet als nächstes der Nationalrat.

 

(dap/sda)

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