Kompetenzüberschreitung des Zuger Kantonsrat

publiziert: Montag, 23. Aug 2004 / 20:24 Uhr

Zug - Der Zuger Kantonsrat hat bei der Beratung des Budgets 2004 zwei Mal seine Kompetenzen überschritten: Bei den Streichungen des Teuerungsausgleichs für das Staatspersonal und des Beitrags für das Lasalle-Haus. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten.

Altstadt von Zug
Altstadt von Zug
Die Zuger Staatskanzlei bestätigte einen entsprechenden Bericht der Neuen Zuger Zeitung (Neue ZZ). Die Kompetenzüberschreitungen erfolgten am 18. Dezember 2003. Über mögliche Konsequenzen des Gutachtens hat die Zuger Regierung noch nicht entschieden.

Das Gutachten war von der Staatskanzlei nach der Budgetdebatte in Auftrag gegeben worden. Das Parlament hatte damals den von der Regierung beschlossenen Teuerungsausgleich von 0,55 Prozent für das Staatspersonal gestrichen.

Weil der Leiter des Lasalle-Hauses einen tamilischen Flüchtling illegal beherbergt und überdies den Nationalratskandidaten der Alternativen, Jo Lang, im Wahlkampf unterstützt hatte, strich der Rat auch den Beitrag an diese Bildungsinstitution.

Das Gutachten der Universität Bern hält nun fest, dass die Regierung für den Entscheid über den Teuerungsausgleich zuständig ist. Auch beim Beitrag an das Lasalle-Haus - Teil des Budgetpostens Erwachsenenbildung - sei das Parlament zu weit gegangen. Der Kantonsrat könne nicht einer bestimmten Institution den Beitrag kürzen oder verweigern.

(sl/sda)

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