Kompromiss bei der Strommarkt-Liberalisierung

publiziert: Montag, 11. Sep 2006 / 19:44 Uhr

Bern - Der Strommarkt soll zunächst nur für die Grosskonsumenten geöffnet werden. Nach fünf Jahren sollen auch die Kleinen ihren Lieferanten frei wählen können.

Carlo Schmid (CVP/AI).
Carlo Schmid (CVP/AI).
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Die ständerätliche Umwelt- und Energiekommission (UREK) schlage mit grosser Geschlossenheit eine ausgewogene und mehrheitsfähige Liberalisierung des Elektriztätsmarktes vor, sagte Präsident Carlo Schmid (CVP/AI) vor den Medien. Sie ziehe die Lehren aus dem Scheitern des Elektrizitätsmarktsgesetzes im Jahr 2002.

Der Nationalrat hatte beschlossen, dass das Parlament nach fünf Jahren entscheiden soll, ob auch die Kleinkundschaft und die Haushalte auf dem freien Markt einen tieferen Strompreis suchen können. Ein fakultatives Referendum schloss er aus. Die UREK will dagegen wie der Bundesrat eine Volksbefragung ermöglichen.

Kleinverbraucher können bei ihrem Elektrizitätswerk bleiben

Wie der Nationalrat will die Ständeratskommission aber die Haushalte und Kleinverbraucher nicht zwingen, auf den freien Markt zu gehen. Sie können nach dem so genannten Wahlmodell mit abgesicherter Stromversorgung bei ihrem angestammten Elektrizitätswerk bleiben.

Das Stromübertragungsnetz soll sicher in Schweizer Hand bleiben. Wie Schmid erläuterte, sollen die Überlandwerke ihre Netze in nicht börsenkotierte Aktiengesellschaften einbringen, die sich binnen fünf Jahren zu einer nationalen Netzgesellschaft zusammenschliessen. Diese müsse nicht direkt Eigentum der Kantone und Gemeinden sein.

Die UREK habe ein klares Votum für die erneuerbaren Energien abgegeben, sagte Schmid. Das Förderziel des Nationalrates, die Jahreserzeugung von «Grünem» Strom bis 2030 um mindestens 5400 Gigawattstunden zu erhöhen, bleibe bestehen. Die Wasserkraft solle noch stärker gefördert werden.

Finanziert werden die Fördermassnahmen durch einen Zuschlag auf den Kosten der Netznutzung. Die UREK will diese Einspeisevergütung gegenüber dem Nationalrat von 0,3 auf 0,5 Rappen pro Kilowattstunde erhöhen. Das würde die Konsumenten ab 2015 maximal 270 statt 165 Millionen jährlich kosten, wie das der Nationalrat beschlossen hatte.

(li/sda)

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