Die Liechtensteiner Regierung hat am Dienstag bei der
Beantwortung eines Postulats aus dem Parlament klargestellt, dass
die geplante Südumfahrung von Feldkrich (A) mit dem 2,5 Kilometer
langen Letzetunnel unter die Bestimmungen des Verkehrsprotokolls
der Alpenkonvention fällt.
Das Protokoll ist Ende Oktober in Luzern von den Umweltministern
der Alpenländer unterzeichnet worden. Laut der Liechtensteiner
Regierung kann der Letzetunnel nur realisiert werden, wenn
verschiedene Voraussetzungen für eine nachhaltige Verkehrspolitik
erfüllt sind.
Dazu zählt unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Die
Belastungen und Risiken für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie
deren Lebensräume müssten auf ein erträgliches Mass reduziert
werden.
Zudem müsse erwiesen sein, dass die Bedürfnisse nach mehr
Transportkapazitäten nicht durch eine bessere Auslastung
bestehender Strassen- und Bahnkapazitäten erfüllt werden können,
schreibt die Liechtensteiner Regierung.
Die Vorarlberger Regierung teilt die Einschätzung aus
Liechtenstein nicht. Landes-Strassenbaureferent Hubert Gorbach
hatte Anfang November verlauten lassen, das Verkehrsprotokoll habe
keine Auswirkungen auf den Bau des Letzetunnels. Der Tunnel sei
keine Transitroute, sondern diene der lokalen Verkehrsverlagerung.
Der Konflikt zwischen dem österreichischen Bundesland Vorarlberg
und Liechtenstein um den Letzetunnel dauert seit Jahren an. Im
Fürstentum geht die Angst vor einer Transitlawine aus Österreich
um. Wird der Tunnel gebaut, befürchten die Liechtensteiner eine
massive Verkehrszunahme vor allem am Grenzübergang in Schaanwald.
(sda)