Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung von Bedingungen

Konventionalstrafe doch Thema bei Gripenkauf

publiziert: Sonntag, 6. Jan 2013 / 14:23 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 6. Jan 2013 / 16:39 Uhr
Die 22 Kampfflugzeuge des Typs Gripen E sollen die veralteten F-5 Tiger ersetzen.
Die 22 Kampfflugzeuge des Typs Gripen E sollen die veralteten F-5 Tiger ersetzen.

Bern - Die Schweiz verhandelt mit Schweden beim Gripenkauf nun doch über eine Art Konventionalstrafe. Damit nahm das Verteidigungsdepartement (VBS) eine Forderung von FDP-Präsident Philipp Müller auf.

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«Wir wissen, was bezüglich des Kaufes der 22 Kampfflugzeuge in der Schweiz von uns verlangt wird», sagte VBS-Sprecher Peter Minder und bestätigte einen Bericht der «NZZ am Sonntag». Den Forderungen von FDP-Präsident Müller und anderen Sicherheitspolitikern wolle das VBS «nach Möglichkeit» nachkommen.

Wenn die schwedische Seite Abmachungen nicht erfülle, solle das Konsequenzen haben, sagte Minder. Sanktionsmöglichkeiten will das VBS im Beschaffungsvertrag festhalten, welchen die Schweiz in den nächsten Monaten mit Schweden aushandeln wird. Grundlage dieses Vertrages bildet der bereits abgeschlossene Rahmenvertrag.

Den Ausdruck «Konventionalstrafe» werde das VBS in den Verhandlungen aber nicht verwenden, sagte Minder weiter. Denn die Schweiz müsse vorsichtig vorgehen, damit sie keine Gegenforderungen provoziere. So könnte auch Schweden Sicherheiten verlangen, etwa für den Fall, dass die Schweiz die Kampfjets an der Urne ablehnt.

Die 22 Kampfflugzeuge des Typs Gripen E sollen die veralteten F-5 Tiger ersetzen. Die Schweiz bestellt die Gripen bei der schwedischen Regierung. Diese wiederum bestellt sie bei Saab. Das erste Gripen-E-Flugzeug soll 2018 geliefert werden, das letzte 2021. Die Flugzeuge kosten 3,126 Milliarden Franken.

«Diplomatisch unangebracht»

Bisher stellte sich der Bundesrat auf den Standpunkt, dass eine Festlegung einer Konventionalstrafe «diplomatisch unangebracht» sei. Für den Fall einer Nichterfüllung der Bedingungen müssten Kompensationszahlungen ausgehandelt werden. Im Rahmenvertrag zum Gripenkauf wurden deshalb keine Sanktionsmöglichkeiten aufgeführt.

VBS-Sprecher Minder präzisierte am Sonntag, es sei nicht üblich, dass Sanktionsmöglichkeiten in einem Rahmenvertrag formuliert würden. In der Zwischenzeit kenne man aber die Forderungen der Parteien und werde versuchen, den Beschaffungsvertrag entsprechend auszuhandeln.

So nimmt das VBS auch die weiteren Forderungen von FDP-Präsident Müller auf. Er verlangt neben der Konventionalstrafe ein Rücktrittsrecht der Schweiz, falls Schweden nur ein Teil der Flugzeuge liefern kann. Weiter will er regelmässige Rapporte und einen genauen Zeitplan für die Beschaffung.

Müller machte seine Zustimmung zum Gripenkauf von der Erfüllung seiner Forderungen abhängig. Auch andere bürgerliche Politiker zeigten sich skeptisch gegenüber dem Gripen. Kopfschmerzen bereitet ihnen unter anderem, dass das Flugzeug noch nicht fertig entwickelt ist. Die Linke lehnt neue Kampfflieger grundsätzlich ab.

(asu/sda)

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