Kopftuch sorgt im Alltag für Kontroversen

publiziert: Mittwoch, 5. Mrz 2008 / 23:10 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 5. Mrz 2008 / 23:37 Uhr

Bern - Nicht nur bei der Einbürgerung kann das Kopftuch eine Rolle spielen. Wegen des Kopftuchs verlieren Musliminnen die Stelle oder werden gar nicht erst angestellt. Regelmässig für Schlagzeilen sorgt insbesondere das Kopftuchtragen an Schulen.

Schweizer sind gegen ein Kopftuchverbot, aber auch ein grosser Teil möchte kein Kopftuch an Schule und Arbeitsplatz sehen.
Schweizer sind gegen ein Kopftuchverbot, aber auch ein grosser Teil möchte kein Kopftuch an Schule und Arbeitsplatz sehen.
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In der Schweiz ist das Tragen von religiösen Symbolen wie Kreuz, Kippa oder Kopftuch Teil der Religionsfreiheit. Sie sollten darum mit Achtung behandelt werden. Anderseits sollten sie nicht als «Kampfsymbole» zur Verletzung anderer Überzeugungen verwendet werden, mahnt der Schweizerische Rat der Religionen.

Im Alltag aber, am Arbeitsplatz und an Schulen, würden Kopftuch tragende Musliminnen oft diskriminiert, stellt die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus fest. Gleichzeitig betont sie, dass an Schulen bei der Erteilung von Dispensen und in der Umsetzung von Feiertagsregelungen alle Religionen gleich zu behandeln seien.

In Frankreich und in einigen deutschen Bundesländern gilt an den Schulen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schülerinnen. In der Schweiz gibt es keine derartigen Sonderregelungen. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) findet dennoch, dass muslimische Schülerinnen keine Kopftücher tragen sollten.

Unterschiedliche Handhabung

Auf den Erlass allgemeiner Richtlinien - etwa auch zum Dispens vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen - verzichtet die EDK, und in den einzelnen Kantonen wird die Problematik unterschiedlich gehandhabt. Einige Kantone, darunter Bern, Solothurn, Zürich und Basel-Stadt, haben hierzu Spielregeln und Leitfäden erarbeitet.

Grundsätzlich gilt: Die allermeisten Schulen kennen keine Vorschriften zum Tragen religiöser Symbole. Schülerinnen und Schüler dürfen die jüdische Kippa, das moslemische Kopftuch, christliche Kruzifixe oder auch religiös motivierte Frisuren tragen. Dies liegt in der Verantwortung der Eltern.

Dispensationen von einzelnen Fächern aus religiösen Gründen, insbesondere vom Schwimm- und Turnunterricht oder auch von der Sexualkunde, werden in manchen Gemeinden in Einzelfällen gewährt. Auch das Bundesgericht hat schon einmal eine Primarschülerin vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht dispensiert.

Lehrerinnen und Verkäuferinnen

Anders sieht es für Lehrerinnen aus. Das Bundesgericht hat einer moslemischen Genfer Lehrerin verboten, während des Unterrichts ihr Kopftuch zu tragen. In Freiburg wurden zwei im ausserschulischen Betreuungsdienst tätige muslimische Frauen entlassen, weil sie während der Arbeitszeit ihr Kopftuch nicht ablegen wollten.

Kein Kopftuch tragen dürfen auch Verkäuferinnen bei Coop. Ihren Kolleginnen bei der Migros wiederum steht dies frei; sie können aber wegen des Kopftuchs in einen Bereich ohne Kundenkontakt versetzt werden.

Die Frage, ob Musliminnen in der Schule oder am Arbeitsplatz ein Kopftuch tragen dürfen, haben knapp 40 Prozent von 1000 befragten Schweizerinnen und Schweizern verneint. Über die Hälfte ist aber gegen ein Kopftuchverbot.

Islam und Schweizertum

Mögen auch einzelne Fälle für Gesprächsstoff sorgen, Islam und Schweizertum lassen sich gut verbinden. Das zeigt eine Studie der Forschungsgruppe «Islam in der Schweiz». Demnach ist bei Muslimen die Ansicht am Entstehen, dass die religiöse Praxis Privatsache sei. Man praktiziere den Islam zu Hause und nicht ausser Haus.

Wenn sie aber möchten, dürfen auch in der Schweiz Musliminnen Kopf und Körper im öffentlichen Raum vollständig verschleiern. Mit Berufung auf die Religionsfreiheit hat sich der Bundesrat explizit gegen ein Burka-Verbot ausgesprochen.

Laut der Stiftung Weltethos ist der «Islam eine schweizerische Religion» geworden. Die Religionen würden sich auf der ethischen Ebene treffen. Von den rund 350 000 Muslimen in der Schweiz praktizierten aber nur 10 bis 15 Prozent ihren Glauben.

(René Schmutz/sda)

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Kopftuch ?
Lehrerinnen untersagt man in einigen Kantonen, das Tragen von Kopftücher. Auch an
anderen Arbeitsplätzen haben Kopftuchträgerinnen grosse Probleme.
In der islamischen Welt gibt es keine Einigkeit, wie sich Frauen und Männer kleiden müssen. Warum also das ganze Prozedere ?
Die betroffenen,mündigen Personen bei uns, sollten es nicht immer auf Konfrontation ankommen lassen und sich in unserer gesellschaftliches System fügen.
Diese Personen legen sich die Steine absichtlich in den Weg, wenn es auch nur 10-15% sind. Die Einsichtigen haben es wesendlich leichter sich zu integrieren !!
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