Krankenkassen zahlen nicht für Nikotin-Ersatz

publiziert: Freitag, 20. Nov 2009 / 00:00 Uhr

Bern - Da die Wirksamkeit von Nikotin-Ersatzprodukten nicht erwiesen ist, will sie der Bundesrat nicht durch die Krankenkasse bezahlen lassen. Trotzdem sollten sich Raucher nach Ansicht des des Bundesrats eher mit Hilfe solcher Produkte entwöhnen als mit dem Kautabak «Snus».

Gemäss Bundesrat ist der Einsatz von «Snus» gesundheitsschädigend. (Archivbild)
Gemäss Bundesrat ist der Einsatz von «Snus» gesundheitsschädigend. (Archivbild)
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Wie der Bundesrat in einer Antwort auf eine Interpellation von Christian Wasserfallen (FDP/BE) schreibt, enthält der vor allem in Schweden verbreitete «Snus»-Tabak eine grosse Zahl Schadstoffe. Es sei nachgewiesen, dass «Snus» Bauchspeicheldrüsen- und Mundkrebs verursache sowie das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall erhöhe.

Wasserfallen hatte in seiner Anfrage insinuiert, dass «Snus» ein probates Ersatzprodukt für ausstiegswillige Raucher sein könnte. Damit ist der Bundesrat nicht einverstanden: Aufhörwillige Tabakkonsumenten sollten sich an die rezeptfreien Nikotinersatzprodukte halten. Dies sei eine wirksame und sichere Alternative mit geringem Suchtpotenzial.

In einer Antwort auf eine Motion von Joseph Zisyadis (PdA/VD) lässt die Landesregierung gleichzeitig durchblicken, dass sie von der Wirksamkeit dieser Produkte nicht restlos überzeugt ist. Noch sei nicht nachgewiesen, dass sie über einen längeren Zeitraum zu einer Nikotinabstinenz führten.

Deshalb sollten Raucherentwöhnungsprodukte auch nicht von der obligatorischen Krankenversicherung bezahlt werden. In die Spezialitätenliste könne ein Arzneimittel erst aufgenommen werden, wenn dessen Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen sei.

(bert/sda)

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