Bundesgericht weist Lohngleichheitsklage ab:

Krankenpflegelehrerinnen wollen Gewerbelehrern gleichgestellt sein

publiziert: Mittwoch, 17. Mai 2000 / 16:53 Uhr

Lehrerin für Krankenpflege nicht diskriminiert = Lausanne/St. Gallen - Verdient eine Lehrerin für Krankenpflege monatlich rund 1000 Franken weniger als vergleichbare Berufsschullehrer, so muss dies nicht diskriminierend sein. Dies entschied das Bundesgericht im Fall einer St. Galler Lehrerin.

Grundsätzlich will das Gericht den Kantonen bei der Behandlung von Lohngleichheitsklagen ein grosses Ermessen lassen, wie es am Mittwoch hiess. Verlangt seien sachliche Gründe für einen Entscheid. Weniger wichtig seien die Methoden.
Das Bundesgericht folgte in der Beurteilung dem Kantonsgericht St. Gallen. So sei die Ausbildung von Berufsschullehrern anderer Fachrichtungen aufwendiger. Zudem ist der vom Kantonsgericht gemachte Einbezug der Marktsituation laut Bundesgericht zulässig. Allerdings mahnt das Gericht in diesem Bereich zur Vorsicht.
In einem Punkt entschied das Bundesgericht für die Klägerin: Sie muss lediglich die Verfahrenskosten der ersten Instanz im Umfang von 12 500 Franken übernehmen.

Zehnjähriger Rechtsstreit
Mit dem Richterspruch aus Lausanne wurde ein über zehnjähriger Rechtsstreit beendet. Eine St. Galler Lehrerin für Krankenpflege, die inzwischen nicht mehr in diesem Beruf tätig ist, führte den Pilotprozess gegen den Kanton St. Gallen. Die Lohnklage wurde von mehreren Berufsverbänden unterstützt.
Die Klägerin unterrichtete an der Schule für Psychiatrische Krankenpflege in Wil. 1989 verlangte sie vom Kanton ihre lohnmässige Gleichstellung mit den - zumeist männlichen - Berufsschullehrern. Diese verdienen pro Jahr rund 13 000 Franken mehr. Die St. Galler Regierung wies die Forderung jedoch zurück.
Die Lehrerin reichte deshalb beim Bezirksgericht St. Gallen eine Lohngleichheitsklage ein und erhielt Ende 1993 Recht. Das Gericht stützte sich dabei auf ein wissenschaftliches Gutachten der ETH Zürich: Darin wurde die Arbeit der Krankenpflegelehrerinnen als gleichwertig mit jener der Berufsschullehrer beurteilt.

Lohnforderungen weiterer Lehrkräfte
Anfang 1994 forderten 30 weitere St. Galler Krankenpflegelehrerinnen und -lehrer höhere Löhne. Sie wurden dabei von der Vereinigung der Berufsschullehrkräfte im Gesundheitswesen (LEVE), dem Schweizerischen Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger (SBK) sowie der Gewerkschaft VPOD unterstützt.
Der Kanton St. Gallen zog das Urteil ans Kantonsgericht weiter. Dieses entschied im September 1999, gestützt auf ein zweites Gutachten und zwei Expertisen, gegen die Klägerin. Es bestehe keine geschlechtsspezifische Diskriminierung, lautete die Begründung. Der Lohnunterschied sei durch die Marktsituation gerechtfertigt.
Die Klägerin gelangte darauf mit einer staatsrechtlichen Beschwerde ans Bundesgericht. Dieses folgte jetzt der Argumentation des Kantons St. Gallen und wies die Beschwerde ab.
Die Gewerkschaft VPOD kritisierte den Bundesgerichtsentscheid. Dieser bedeute einen klaren Rückschritt auf dem Weg zum «gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit», heisst es in einer Stellungnahme vom Mittwoch. Mit dem «Marktargument» könnten alle unterbezahlten Frauenberufe legitimiert werden.

(sda)

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