Kriegsverbrechertribunal mit milden Urteilen

publiziert: Dienstag, 22. Apr 2008 / 17:32 Uhr

Den Haag - Das UNO-Tribunal in Den Haag hat die Haftstrafen für zwei ehemalige Kommandanten der bosnischen Muslime wegen Kriegsverbrechen herabgesetzt.

Das Tribunal sah weniger Fälle als erwiesen an.
Das Tribunal sah weniger Fälle als erwiesen an.
Die Revisionskammer des Gerichts entschied zwar wie schon die erste Instanz, der Ex-General Enver Hadzihasanovic und der ehemalige Stabschef Amir Kubura hätten pflichtwidrig Verbrechen ihrer Untergebenen weder verhindert noch bestraft.

Anders als die erste Instanz sahen jedoch die Revisionsrichter weniger Fälle als erwiesen an.

Die Strafe für Hadzihasanovic wurde von fünf Jahre auf drei Jahre und sechs Monate Haft herabgesetzt. Kuburas Strafe wurde von zweieinhalb Jahren auf zwei Jahre verringert.

Mitverantwortlich für mehrere Gräueltaten

Nach Anrechnung der Untersuchungshaft bedeutet das für beide Angeklagten die Freiheit.

Bei dem Verfahren ging es zum ersten Mal vor dem Tribunal auch um den Einsatz der berüchtigten islamischen Mudschahedin-Kämpfer an der Seite der muslimisch-bosnischen Armee im Bürgerkrieg 1993. Sie kämpften unter anderem im Verband mit den von Hadzihasanovic befehligten Truppen.

So machte die Anklage ihn mitverantwortlich für mehrere Gräueltaten der Mudschahedin, darunter eine Enthauptung und andere grauenhafte Morde.

Nach Ansicht der Richter konnte die Staatsanwaltschaft aber nicht beweisen, dass der General tatsächlich das Kommando über die Mudschahedin hatte. In diesem Punkt wurde er freigesprochen.

Derzeit muss sich auch der damalige Oberkommandierende der bosnischen Armee, Razim Delic, wegen ähnlicher Vorwürfe vor dem UNO-Tribunal verantworten.

(rr/sda)

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