Bundesgericht

Kritik am Wahlverfahren vor der Gesamterneuerung des Bundesgerichts

publiziert: Samstag, 20. Sep 2014 / 08:45 Uhr / aktualisiert: Samstag, 20. Sep 2014 / 16:48 Uhr
Die Wahlen finden in der dritten Woche der Herbstsession statt, am 24. September. (Symbolbild)
Die Wahlen finden in der dritten Woche der Herbstsession statt, am 24. September. (Symbolbild)

Bern - Wie alle sechs Jahre werden am 24. September die Richter am Bundesgericht gewählt. Alt Bundesrichter Claude Rouiller kritisiert das Verfahren. Er weist auf die Schwäche des Systems hin und spricht sich für Wahlen aus, die von der Parteizugehörigkeit losgelöst seien.

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Zwar hätte es bereits Verbesserungen gegeben, seit eine parlamentarische Kommission die zu besetzenden Richterposten ausschreibt und die Kandidaten anhört und auswählt, sagte Rouiller in einem Interview in der Westschweizer Zeitung «Le Temps» vom Samstag. Doch es sei nach wie vor zwecklos, sich für einen Sitz zu bewerben, wenn man nicht die Unterstützung der Partei habe, der dieser zustehe.

Wahl soll modernisiert werden

Der Walliser empfiehlt daher, die Wahl zu «modernisieren», etwa mit einem System aus Kanada, das bereits der Kanton Freiburg für seine Kantonsrichter anwende. Diese Formel verlangt nicht mehr die Unterstützung durch eine politische Partei. Vielmehr wählt ein politisch unabhängiger Richterrat die Kandidaten aus und schlägt sie dem Parlament zur Wahl vor.

Der gleiche Rat wacht darüber, dass nicht eine oder zwei Parteien sämtliche Sitze vereinnahmen. Im geltenden Schweizer System seien die Bundesrichter dazu gezwungen, ein enges Verhältnis zu der Partei, die sie repräsentieren, aufrechtzuerhalten. »Das ist nicht gesund, selbst wenn die Beziehungen förmlich und die Bundesrichter in der Ausübung ihres Amts sicherlich unabhängig sind.«

Kritische Entscheide zurückgestellt

Rouiller würde es zudem vorziehen, wenn die Richter ein einziges Mal für eine unbestimmte Zeit oder aber für eine bestimmte, längere Periode ernannt würden. »Das Risiko, nicht wiedergewählt zu werden, schadet der Unabhängigkeit der Magistraten«, sagte er. »Sensible« Richter würden dadurch in gewissen Dossiers vorsichtiger und kritische Entscheide würden manchmal zurückgestellt, je näher die Richterwahl käme.

Die Wahlen finden in der dritten Woche der Herbstsession statt, am 24. September. Bei den Gesamterneuerungswahlen des Bundesgerichts für die Amtszeit von 2015 bis 2020 stellen sich 35 ordentliche Richterinnen und Richter sowie 15 Ersatzrichterinnen und -richter zur Wiederwahl. Die Gerichtskommission beantragt dem Parlament, diese zu wählen.

(flok/sda)

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