Kritik der Kantone an 6. IV-Revision

publiziert: Mittwoch, 13. Okt 2010 / 15:29 Uhr
Die Abschaffung des vierstufigen IV-Rentensystems stösst auf Ablehnung.
Die Abschaffung des vierstufigen IV-Rentensystems stösst auf Ablehnung.

Bern - Mit der 6. Revision soll die Invalidenversicherung bis 2018 saniert werden. Die Sparmassnahmen stossen auf grossen Widerstand bei Behindertenorganisationen. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) spricht von Leistungsabbau auf dem Buckel der Kantone.

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«Die finanziellen Auswirkungen der Revision verletzen die Grundsätze des neuen Finanzausgleichs», die Mehrkosten der geplanten Massnahmen werden «auf die Kantone verlagert», begründet die SODK ihre ablehnende Haltung zum revidierten Gesetz.

Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, das abgestufte IV-Rentensystem mit seinen Viertels-, Halb-, Dreiviertels- und Vollrenten in ein stufenloses System zu überführen. Dabei fallen fast 40 Prozent aller Renten tiefer aus - insbesondere diejenigen für Menschen mit einer Teilinvalidität zwischen 50 und 99 Prozent. Die Kantone befürchten deshalb eine «erhebliche Mehrbelastung bei den Ergänzungsleistungen».

Keine permanenten Leistungskürzungen

Die Kantone kritisieren auch das Sparen auf dem Buckel der heutigen und künftigen Rentenbezüger: «Die Schuldentilgung ist ein vorübergehendes Problem und darf nicht mit permanenten Leistungskürzungen behoben werden.»

Die Massnahmen zur beruflichen Eingliederung insbesondere von psychisch Behinderten erachtet die SODK als begrüssenswert und sinnvoll. Sie warnt jedoch davor, dass die Einsparungen von der Wirtschaftslage abhingen - auch weil bei der Sozialhilfe und bei den Langzeitarbeitslosen ähnliche Ziele verfolgt würden.

Die Behindertenorganisationen Pro Infirmis, AGILE, Pro Mente Sana oder die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) schlagen ein Bonus-Malus-System oder Quoten für Unternehmen vor. Nur mit Anreizen oder Erleichterungen für die Arbeitgeber allein bleibe die Reintegrierung «politische Fiktion», schreibt Pro Infirmis.

Absolute Kündigungsfreiheit

Die Arbeitgeber befürworten, wie schon bei der 5. IV-Revision, die verstärkte Eingliederung ins Erwerbsleben. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) stellt jedoch in seiner Stellungnahme klar, dass die Kündigungsfreiheit nicht angetastet werden dürfe.

Für den SAV stimmt die Stossrichtung der 6. IV-Revision, insbesondere das stufenlose Rentensystem. Dennoch verlangt er Hilfe der IV-Stellen bei der Invaliditäts-Prävention. Diese könne «nur mit einer starken Unterstützung der Arbeitgeber» erfolgreich sein.

(ade/sda)

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