Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) teilte dem Kanton
Graubünden mit, dass der Ausmerzung des gesamten befallenen
Viehbestands nichts im Wege stehe. Das Texasfieber werde jedoch
noch nicht in die Tierseuchenverordnung aufgenommen.
Die Frage um die Entschädigung für den Viehhändler bleibt damit
weiterhin ungelöst. Gemäss Tierseuchenverordnung entschädigt der
Bund nur bei hochansteckenden Seuchen wie der Rinderseuche BSE oder
bei der Schweinepest. In allen anderen Fällen sind die Kantone für die finanzielle Unterstützung zuständig.
«Nach den jetzigen Grundlagen hat der Kanton keine Möglichkeit den Viehhändler finanziell zu entschädigen», sagte der Bündner
Volkswirtschaftsdirektor Klaus Huber.
«Ich lasse mir nicht alle Tiere wegnehmen», betonte Markus Mehli am
Donnerstag erneut, «das wäre mein Ruin.» Wenn man sich bei Bund und
Kanton nicht einigen könne, müsse er halt gegen den Entscheid
rekkurieren.
Unterstützung bekommt der Viehhändler von Bäuerinnen und Bauern aus
dem Bezirk Plessur rund um Chur. In einem Schreiben an die
Regierung drängen diese darauf, den Fall möglichst schnell zu
lösen. «Die Entschädigungsfrage soll sofort und unbürokratisch
geregelt werden», schreiben die 51 Bäuerinnen und Bauern.
Am Donnerstag wurden auf dem Churer Betrieb weitere 30 Tiere
getötet. Die Zahl der eingeschläferten oder gestorbenen Tiere
erhöhte sich damit auf rund 140. Von den etwa 60 bis 70 im Kanton
verkauften Kühe ist gemäss Kantonstierarzt Kaspar Jörger der
grösste Teil geschlachtet. Bei den anderen gebe es keine Hinweise
auf das Texasfieber.
Die in sieben Kantonen auf 50 Betriebe verteilten restlichen Kühe
Mehlis werden derzeit von den betroffenen Amtstierärzten
untersucht. Resultate können jedoch laut BVET nicht vor Anfang
nächster Woche erwartet werden.
(ms/sda)