Lärmgrenzwerte für Rasenmäher

publiziert: Freitag, 8. Sep 2006 / 13:40 Uhr

Bern - Der Bund will die Schweizer Bevölkerung besser vor Lärm schützen, den Maschinen und Geräte im Freien verursachen.

Vor Inkrafttreten der Verordnung verkaufte Geräte sind nicht betroffen.
Vor Inkrafttreten der Verordnung verkaufte Geräte sind nicht betroffen.
Unter anderem schlägt er Lärmgrenzwerte für Rasenmäher vor. In der Praxis wird sich aber wohl nicht viel ändern.

In der Schweiz besteht momentan kein Gesetz für einen Lärmschutz vor Geräten und Maschinen im Freien. Eine neue Verordnung soll diese Lücke nun schliessen, wie das Eidg. Departement für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation (UVEK) mitteilte.

Konkret will der Bund die in der EU geltenden Vorschriften übernehmen. Damit sollen technische Handelshemmnisse vermieden werden. Dies ist auch für die einheimische Industrie von Vorteil: Von den hiesigen Kontrollbehörden akzeptierte Schweizer Maschinen können ohne weitere Prüfungen in die EU exportiert werden.

Betroffen von den Verordnungsänderungen sind in erster Linie Baumaschinen, aber auch Laubbläser, Rasenmäher und andere Gartengeräte. Insgesamt listet das UVEK 57 Maschinen und Geräte auf, vom Bauaufzug über den Kompressor, den Baggerlader und die Motorkettensäge bis zur Heckenschere.

Deklaration mittels Aufkleber

Künftig muss der von diesen Geräten verursachte Lärm mittels eines Aufklebers deklariert werden. Konsumenten könnten sich so bereits beim Kauf ohne Aufwand über den zu erwartenden Lärmpegel informieren, schreibt das UVEK.

Zusätzlich werden rund zwei Dutzend der Geräte und Maschinen Lärmgrenzwerte eingeführt. Dies gilt zum Beispiel für Rasenmäher, Planiermaschinen oder Motorhacken. Keine Grenzwerte gelten hingegen für Laubbläser, Betonmischer oder Bohrgeräte.

Viel ruhiger wird es in der Schweiz wegen der neuen Vorschriften aber nicht. Er habe zwar keine Zahlen dazu, wie viele der sich im Umlauf befindlichen Geräte und Maschinen die vorgesehenen Grenzwerte überschritten, sagte Hans Bögli von der Abteilung Lärmbekämpfung im Bundesamt für Umwelt auf Anfrage.

(bert/sda)

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