Landesweit schärfstes Polizeigesetz angenommen

publiziert: Sonntag, 24. Feb 2008 / 13:21 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 24. Feb 2008 / 14:24 Uhr

Chur - Chur ist die erste Schweizer Stadt, in der nach Mitternacht auf öffentlichem Grund kein Alkohol mehr getrunken werden darf. Das vom Volk genehmigte neue Polizeigesetz erlaubt ausserdem Wegweisungen und Videoüberwachungen.

Chur möchte mit dem Gesetz die «Saufgelage» von Jugendlichen verhindern. (Symbolbild)
Chur möchte mit dem Gesetz die «Saufgelage» von Jugendlichen verhindern. (Symbolbild)
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Das landesweit schärfste Polizeigesetz wurde mit 5051 zu 3435 Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung erreichte 38,29 Prozent. Das Gesetz verbietet den Alkoholkonsum auf öffentlichem Grund zwischen 0.30 und 7 Uhr.

Die Vorschrift soll Saufgelage Jugendlicher verhindern und der Polizei eine Handhabe bieten, um Nachtschwärmer in die Schranken zu weisen. So enthält der Erlass auch einen Wegweisungsartikel, der es der Polizei erlaubt, Personen den Zugang zu klar umgrenzten Gebieten zu untersagen.

Videoüberwachung ohne Identifikation

Zudem besteht neu eine gesetzliche Grundlage für die Videoüberwachung öffentlicher Strassen und Plätze. Diese Bilder dürfen aber weder aufgezeichnet noch aufbewahrt werden. Die Identifikation von Personen ist also nicht möglich.

Wer sich nicht an die Regeln hält, kann sofort zur Kasse gebeten werden. Die Stadtpolzei darf Bussen, die neu auch für das Wegschmeissen von Abfällen drohen, an Ort und Stelle erheben. Der Stadtregierung wird ausserdem die Kompetenz eingeräumt, suchtmittelfreie Zonen festzulegen.

Das Bündner Parlament wird entgegen dem landesweiten Trend nicht verkleinert. Eine Initiative der SP zur Senkung der Sitzzahl von 120 auf 80 hat das Stimmvolk abgelehnt. Der Entscheid fiel mit 22'771 gegen 23'588 Stimmen bei 35,6 Prozent Beteiligung.

(tri/sda)

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