Last der Patienten soll begrenzt werden

publiziert: Donnerstag, 21. Jun 2007 / 19:53 Uhr

Bern - Pflegebedürftigkeit darf nicht zur Armutsfalle werden. Um eine übermässige Belastung der Patienten zu verhindern, hat der Nationalrat bei der neuen Pflegefinanzierung den Ständerat korrigiert. Die zügig behandelte Vorlage passierte mit 151 zu 2 Stimmen.

Pascal Couchepin bekam vom Parlament eine Abfuhr.
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Laut dem Krankenversicherungsgesetz von 1996 müssten die Krankenkassen die Pflegeleistungen ganz übernehmen.

Um eine Kostenexplosion zu verhindern, wurden 1998 Rahmentarife eingeführt.

Schon damals war aber klar, dass dies nur ein Provisorium sein kann und die Pflegefinanzierung grundlegend neu geregelt werden muss.

Abgestufte Beiträge

Damit die Kassen nicht mehr als die heutigen rund 2 Milliarden bezahlen müssen, wählte der Ständerat ein neues Modell.

Dabei soll der Bundesrat die Leistungen bezeichnen und nach Pflegebedarf abgestufte Beiträge festlegen. Wie die restlichen 40 Prozent der Kosten auf Versicherte und Staat zu verteilen sind, überliess er den Kantonen.

Die Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrates schlug gegen den Willen von Bundesrat Pascal Couchepin vor, von der Kostenneutralität für die Krankenkassen abzuweichen und die Pflegebedürftigen zu entlasten. Diese Stossrichtung war in der Eintretensdebatte querbeet durch alle Fraktionen unbestritten.

Krankenkassen müssen Kosten übernehmen

Stillschweigend beschloss der Rat, dass die Grundversicherung die Kosten der ärztlich angeordneten Akut- und Übergangspflege ambulant und im Heim während einer vom Bundesamt festgelegten Zeit voll übernehmen muss.

Dies wird die Krankenkassen - je nach Schätzung - zwischen 130 und 600 Millionen im Jahr kosten.

Nach dem Willen des Nationalrates sollen sodann den Pflegebedürftigen höchstens 20 Prozent der nicht von der Versicherung gedeckten Pflegekosten überwälzt werden dürfen, was jährlich etwa 7100 Franken entspricht. Dieser Entscheid fiel mit 95 zu 61 Stimmen.

(rr/sda)

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