Bereits Verurteilte könnten auch freikommen

Lebenslänglich für Minderjährige gegen die US-Verfassung

publiziert: Montag, 25. Jan 2016 / 23:23 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 26. Jan 2016 / 08:10 Uhr
Das Oberste Gericht in den USA. (Archivbild)
Das Oberste Gericht in den USA. (Archivbild)

Washington - In den USA könnten über 2000 Gefangene trotz einer lebenslangen Haftstrafe frei kommen. Grund dafür ist ein weiterer Entscheid des Obersten Gerichts, welches 2012 lebenslange Haftstrafen für Minderjährige ohne Chance auf Bewährung für verfassungswidrig erklärt hatte.

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Nun entschied das Oberste Gericht am Montag, dass dieses Urteil auch rückwirkend gilt. Die mit sechs gegen drei Stimmen gefällte Entscheidung könnte die Freilassung von mehr als 2000 Gefangenen zur Folge haben, die vor 2012 zu lebenslanger Haft ohne eine Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung verurteilt wurden.

Bei der Entscheidung ging es um den Fall von Henry Montgomery, der im Alter von 17 Jahren einen stellvertretenden Sheriff in Louisiana tötete und seit 1963 eine lebenslange Haftstrafe verbüsst. Montgomery hatte das Oberste Gericht angerufen, um ein neues Urteil zu erreichen - in Übereinstimmung mit dem achten Zusatzartikel der US-Verfassung, der «grausame und ungewöhnliche Bestrafung» untersagt.

Gemäss dem Urteil vom 25. Juni 2012 müssen die Gerichte die Möglichkeit haben, mildernde Umstände zu prüfen, ehe sie die schwerstmögliche Strafe gegen Minderjährige verhängen. Die Entscheidung des Supreme Court kam zunächst nur Minderjährigen zugute, die für Morde verurteilt wurden, die nach diesem Datum verübten worden waren.

2010 hatte das Oberste Gericht bereits lebenslange Haftstrafen für Minderjährige mit Ausnahme von Mordfällen für verfassungswidrig erklärt. 2005 urteilte der Supreme Court, dass Minderjährige nicht zum Tod verurteilt werden dürfen.

(bert/sda)

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