Schuldspruch

Lebenslänglich für Tessiner Ehefrau-Mörder

publiziert: Mittwoch, 24. Nov 2010 / 21:22 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 24. Nov 2010 / 22:02 Uhr
Höchststrafe.
Höchststrafe.

Lugano - Der 33-jährige Tessiner, der seine schwangere Ehefrau tötete und in den Comer See warf, ist zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Geschworenengericht Mendrisio sprach ihn am Mittwochabend in Lugano des Mordes für schuldig.

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Damit drang Staatsanwältin Rosa Item mit ihrem Antrag durch. Sie hatte auf lebenslänglich plädiert. Der Angeklagte habe seine Tat nicht aus einem Wutanfall oder aus dem Affekt heraus begangen, sondern kaltblütig geplant, sagte sie.

Der Physiotherapeut aus Castel San Pietro hatte am 25. März dieses Jahres seiner im vierten Monat schwangeren Ehefrau einen Tee verabreicht, in den er Schlaftabletten gemischt hatte. Als sie einschlief, erstickte er sie mit einem Pullover. Später warf er den Leichnam in den Comer See.

Nach der Tat verschickte er mit dem Handy seiner Frau tagelang SMS, in denen er der Verwandtschaft weismachen wollte, sie habe ihrem Mann und dem gemeinsamen, sieben Jahre alten Sohn nach einem Streit den Rücken gekehrt. Man solle sie nicht suchen, lautete der Tenor der SMS.

Angst vor finanziellen Folgen einer Scheidung

Doch die Familienangehörigen wurden stutzig und schalteten die Polizei ein. An Ostern wurde der Physiotherapeut schliesslich verhaftet. Es stellte sich heraus, dass er eine Affäre mit einer Ärztin hatte, die in der gleichen Klinik arbeitete wie er.

Weil er die finanziellen Folgen einer Scheidung von seiner vier Jahre älteren Frau fürchtete, plante er, sie zu töten. Ihr Verschwinden hätte wie ein Selbstmord inszeniert werden sollen. «Er betrachtete seine Frau als Problem, das aus der Welt geschaffen werden musste», sagte Item.

Der 33-Jährige hatte den Vorwurf, den Mord mit Vorbedacht begangen zu haben, abgestritten. Er habe seine schwangere Frau in einem Wutanfall getötet, behauptete er. In seinem Schlusswort sagte er: «Mein Schmerz und meine Scham für das, was ich getan habe, sind unendlich.»

Sein Verteidiger bat das Gericht, auf eine lebenslängliche Strafe zu verzichten. Er beantragte eine langjährige Strafe mit einem absehbaren Ende.

(bert/sda)

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