Lebenslänglich für «Todespfleger» bestätigt

publiziert: Mittwoch, 15. Feb 2006 / 12:07 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 15. Feb 2006 / 13:28 Uhr

Luzern - Der Zentralschweizer «Todespfleger» wird mit der Höchstrafe bestraft. Das Luzerner Obergericht hat die lebenslängliche Zuchthausstrafe für ehemaligen Alterspfleger bestätigt.

Auch das Geständnis brachte dem Angeklahgten nichs: Lebenslängliche Gefängnisstrafe.
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Im Gegensatz zum Kriminalgericht vor einem Jahr, qualifizierte die Appellationsinstanz indes nicht alle Tötungen als Mord. Sie sprach den Angeklagten in nur 7 Fällen des Mordes schuldig, in den restlichen 15 Fällen geht sie von einer vorsätzlichen Tötung aus.

Zudem sprach das Obergericht den Angeklagten in drei Fällen des vollendeten und in zwei Fällen des unvollendeten Tötungsversuchs schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit seinem Verdikt ging die zweite Kammer des Obergerichtes über den Antrag des Staatsanwaltes hinaus. Dieser hatte auf 17 Jahre Zuchthaus plädiert und auch weniger Fälle als Mord qualifiziert.

Für die Verteidigung hatte der Pfleger dagegen nicht gemordet, dies weil ihm die skrupellose Gesinnung fehle. Sie verlangte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Der Angeklagte hatte seine Taten, die auf die Jahre 1995 bis 2001 zurückgehen, mit beruflicher Überforderung und Mitleid mit den kranken Betagten begründet.

Mitgefühl zog nicht

Das Obergericht konnte das vorgebracht Mitgefühl nicht durchwegs akzeptieren. Drei Opfer seien in relativ guter Verfassung gewesen, von vier Patienten habe sich der Pfleger richtiggehend entlasten wollen, sagte Gerichtspräsident Ruedi Isenschmid. In diesen sieben Fällen sei deshalb auf Mord erkannt worden.

Zum Strafmass sagte Isenschmid, der Täter habe eine Vielzahl von Morde über einen langen Zeitraum hinweg begangen. Es sei eine sehr grosse kriminelle Energie zum Ausdruck gekommen, die nach einer Maximalstrafe rufe. Die Tatsache, dass der Angeklagte geständig gewesen sei, könne dies nicht wettmachen.

(fest/sda)

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