Lebenslänglich für Todespfleger

publiziert: Freitag, 28. Jan 2005 / 17:00 Uhr / aktualisiert: Freitag, 28. Jan 2005 / 17:16 Uhr

Emmenbrücke - Das Luzerner Kriminalgericht hat den Zentralschweizer Todespfleger wegen mehrfachem Mord und Mordversuch zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt. In zwei Fällen hat es ihn freigesprochen.

Der Angeklagte wurde in 22 Fällen des Mordes schuldig gesprochen.
Der Angeklagte wurde in 22 Fällen des Mordes schuldig gesprochen.
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Gemäss dem Urteilsdispositiv wurde der Pfleger in 22 Fällen des Mordes schuldig gesprochen. In weiteren drei Fällen ist er des vollendeten Mordversuchs und in zwei des unvollendeten Mordversuchs schuldig, zusätzlich zur Verurteilung wegen Mordes.

Höchststrafe

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte ihn dafür zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe, unter Anrechung von 1304 Tagen Untersuchungshaft beziehungsweise vorzeitigem Strafvollzug. In je einem Fall wird er von der Anklage des Mordes und des vollendeten Versuchs der vorsätzlich Tötung freigesprochen.

Mit seinem Entscheid ist das Gericht über den Antrag des Staatsanwaltes hinausgegangen, der in fünf Fällen auf Mord plädiert und 17 Jahre Zuchthaus gefordert hatte. Von der Höchststrafe (lebenslänglich) hatte der Staatsanwalt abgesehen.

Er wollte damit honorieren, dass der Angeklagte Tötungen gestanden hatte, die sonst nicht nachweisbar gewesen wären. Mit seinem Urteil habe das Gericht dieser Kooperation offenbar nicht die gleiche Bedeutung beigemessen wie er, sagte Staatsanwalt Horst Schmitt auf Anfrage.

Kein Weiterzug

Mit dem Urteil könne er aber gut leben. Das Gericht habe den Angeklagten in 25 von 27 Fällen schuldig gesprochen, entsprechend dem Antrag der Anklage. Von ihm aus stehe ein Weiterzug nicht im Vordergrund, sagte der Staatsanwalt.

Wichtig sei auch, dass der Standpunkt der Verteidigung vom Gericht abgelehnt werde, sagte der Staatsanwalt weiter. Der Pflichtverteidiger hatte beantragt, den ehemaligen Pfleger nur wegen vorsätzlicher Tötung zu verurteilen.

Zwar müsse das schriftliche Urteil des Gerichts abgewartet werden, so der Staatsanwalt. Doch sei für ihn gut vorstellbar, dass das Gericht mit seinem Urteil deutlich signalisieren wollte, dass die Taten des Pflegers nichts mit Mitleid zu tun hatten.

(bert/sda)

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