Bijouterie-Räuber wird verwahrt

Lebenslängliche Strafe und Verwahrung für Bijouterie-Räuber

publiziert: Montag, 19. Mrz 2012 / 17:11 Uhr
Widerholter Raubmord: Der Mann muss «lebenslang» hinter Gitter.
Widerholter Raubmord: Der Mann muss «lebenslang» hinter Gitter.

Glarus - Ein 37-jähriger Bijouterie-Räuber aus Litauen muss eine lebenslängliche Freiheitsstrafe absitzen und wird danach verwahrt. Das Kantonsgericht Glarus sprach den Kampfsportler des zweifachen Mordes, des mehrfachen Raubes und des Diebstahls schuldig.

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Der Angeklagte, dem am Dienstag letzter Woche vor dem Glarner Kantonsgericht der Prozess gemacht wurde, überfiel zwischen 2005 und 2007 in Glarus und im Grossraum Zürich fünf Uhren- und Schmuckgeschäfte und raubte sie aus.

In Glarus und Zürich Enge tötete er jeweils den Geschäftsinhaber, in Wetzikon ZH und in Zürich verletzte er je einen, wie das Glarner Kantonsgericht am Montag mitteilte. Mit seinem Beschluss erhob das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft zum Urteil. Der Pflichtverteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert.

Brutal auf die Köpfe geschlagen

Der Mann, der in den Kampfsportarten Karate und Taekwondo ausgebildet wurde, ging bei seinen Raubüberfällen mit brutaler Gewalt und praktisch immer nach dem gleichen Muster vor. Zuerst spähte er die Geschäfte aus. In die Läden begab sich der 37-Jährige, wenn sich nur eine Person darin aufhielt.

Und in vier von fünf Überfällen schlug der grossgewachsene Mann mit der Faust hart auf die Köpfe der Opfer. Der 68-jährige Geschäftsinhaber einer Glarner Bijouterie erlag rund drei Wochen nach dem Überfall seinen schweren Kopfverletzungen im Universitätsspital in Zürich.

Der Sohn eines Bijouterie-Inhabers in Zürich Enge wurde laut Anklage «mit blosser Faust erschlagen». Auch bei diesem Raub habe sich die aussergewöhnlich krasse Missachtung fremden Lebens durch den Angeklagten gezeigt. Der Litauer hatte beide Morde zuerst gestanden, später aber widerrufen.

Das Urteil des Glarner Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innert 20 Tagen beim kantonalen Obergericht Beschwerde dagegen erhoben werden.

(fest/sda)

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Wer kann Angaben über die abgesägte doppelläufige Schrotflinte und über deren Besitzer machen? Die Waffe der russischen Marke TOZ 25 trägt die Nr. N7580-66 und besitzt das Kaliber 16.
Verwahrung!
Hat nun also viel viel Zeit über seine sinnlose Tat nachzudenken. Die Rechnung dafür geht allerdings leider nach wie vor zu Handen des Steuerzahlers. Das wird ganz teuer, da der Täter "erst" 37 Jahre alt ist.
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