Lebenslängliche Verwahrung im Callgirl-Prozess in Weinfelden

publiziert: Donnerstag, 7. Okt 2010 / 15:43 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 7. Okt 2010 / 17:42 Uhr

Weinfelden TG - Der 43-jährige Mann, der vor zwei Jahren in Märstetten TG ein Callgirl erstochen hat, wird lebenslänglich verwahrt. Zum ersten Mal seit Annahme der Verwahrungs-Initiative, hat am Donnerstag in Weinfelden ein Schweizer Gericht eine solche Massnahme angeordnet.

Zum ersten Mal wird die Verwahrungsinitiative in der Praxis angewandt.
Zum ersten Mal wird die Verwahrungsinitiative in der Praxis angewandt.
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Zur Anordnung dieser Massnahme stützte sich das Bezirksgericht Weinfelden auf zwei gerichtspsychiatrische Gutachten, die für die Aussprechung einer lebenslängliche Verwahrung vorgeschrieben sind.

Laut beiden Gutachten ist die Rückfallgefahr für den psychisch gestörten Sexualstraftäter sehr hoch. Der Triebtäter mit sadistischem Einschlag empfinde Lust, wenn er Frauen quäle.

Lebenslängliche Verwahrung zum Schutz der Öffentlichkeit

Zudem ist der Mann laut den Forensikern wegen seiner schweren dissozialen Persönlichkeitsstörung dauerhaft nicht therapierbar. Um die Öffentlichkeit vor dem Straftäter zu schützen, brauche es eine lebenslängliche Verwahrung, sagte der Richter am Donnerstag.

Der Verteidiger des vorbestraften Manns hatte vor Gericht im Falle einer Verurteilung eine Verwahrung nach altem Recht verlangt. Diese muss alle zwei Jahre überprüft werden. Seine Begründung: «Niemand weiss heute, was der Angeklagte in 20 Jahren für ein Mensch ist».

(asu/sda)

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