Staatsanwaltschaft sieht keinen Erfolg einer Therapie

Lebenslange Verwahrung im Fall Marie gefordert

publiziert: Freitag, 11. Mrz 2016 / 12:09 Uhr
Der Angeklagte ist laut Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht therapierbar. (Symbolbild)
Der Angeklagte ist laut Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht therapierbar. (Symbolbild)

Lausanne - Die Staatsanwaltschaft hat am Freitag in ihrem Plädoyer die höchst mögliche Strafe für den mutmasslichen Mörder von Marie verlangt. Der Täter solle lebenslang verwahrt werden, «damit er nicht ein weiteres Mal Unschuldige ermordet».

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Der Beschuldigte habe es nicht ertragen, dass die damals gerade 19-jährige Marie ihn verlassen wollte, sagte der Staatsanwalt in Renens VD am Freitag. «Was auch immer er behauptet, er war schwer in Marie verliebt. Aber man verlässt Claude D. nicht. Wenn man ihm gehört, dann gehört man ihm für immer», sagte Staatsanwalt Eric Cottier.

Der Mann habe Marie terrorisiert, ihr Angst eingejagt. Sie aber habe ihn nicht mehr sehen wollen. In der Folge habe er angefangen, sie ständig zu belästigen und sie zu überwachen, indem er einen Feldstecher kaufte und einen Privatdetektiv engagierte. Am Abend des 13. Mai habe er sie dann von ihrem Arbeitsplatz in Payerne VD rausgeholt und «eine Erklärung» verlangt.

Auf die Details der folgenden Ereignisse, die mit der Ermordung von Marie endeten, ging der Staatsanwalt nicht ein. «Ich hatte Angst, dass ich weinen müsste, und ich hatte Angst, dass ich damit Claude D. Freude, ja sogar Vergnügen bereiten würde», sagte Cottier.

«Klarer Mord»

Juristisch gesehen ist die Tötung von Marie für den Staatsanwalt «klar» ein Mord. Der Beschuldigte habe den Entscheid zu töten bereits zum Zeitpunkt der Entführung getroffen. Er habe es gewusst und das so auch seinem Opfer gesagt. «Danach hat er sich während Stunden seinem Vergnügen hingegeben», sagte Cottier.

Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb eine lebenslängliche Verwahrung. Gemäss Cottier stimmten auch die beiden hinzugezogenen Experten darin überein, dass der Angeklagte nicht therapierbar sei, sogar bei Anwendung der «restriktiven Interpretation» des Bundesgerichts.

Laut der Anklageschrift wurde Marie am 13. Mai 2013 mit einem Auto entführt, mit einem Klebeband gefesselt und in der Nacht auf den 14. Mai mit einem Gürtel erdrosselt. Der Polizeibeamte, der bei der Fahndung nach dem Täter dabei war, erzählte vor Gericht, dass der Angeklagte die Polizei nach seiner Festnahme zur Leiche von Marie geführt habe. Er habe sie noch ein letztes Mal sehen wollen, sei aber nicht in die Nähe der Toten gelassen worden.

Der Angeklagte war bereits im Alter von 22 Jahren zu zwanzig Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er 1998 seine damalige Ex-Freundin in La Lécherette VD entführt, vergewaltigt und getötet hatte. Zum Zeitpunkt der Tat verbüsste er seine Reststrafe mit einer elektronischen Fussfessel im Hausarrest.

(bert/sda)

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