Leuenberger genehmigt die neuen SRG-Statuten

publiziert: Donnerstag, 13. Aug 2009 / 14:32 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 13. Aug 2009 / 14:56 Uhr

Bern - Der Reform der SRG mit der Konzentration des operativen Geschäfts bei der Generaldirektion steht nichts mehr im Weg. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die neuen Statuten genehmigt.

Die Direktoren von Radio und Fernsehen sind künftig dem Generaldirektor und nicht mehr den Regionalvorständen unterstellt.
Die Direktoren von Radio und Fernsehen sind künftig dem Generaldirektor und nicht mehr den Regionalvorständen unterstellt.
Die SRG kann ihre Strukturen definitiv straffen und die Doppelunterstellungen aufheben: Künftig wird die ganze SRG der alleinigen strategischen Leitung des nationalen Verwaltungsrates und der alleinigen operativen Führung des Generaldirektors unterstellt.

Die Direktoren von Radio und Fernsehen sind dann ausschliesslich dem Generaldirektor und nicht mehr den Regionalvorständen unterstellt. Der Generaldirektor selbst wird diesen Gremien nicht mehr angehören. Das UVEK von Bundesrat Moritz Leuenberger hat die entsprechenden neuen Statuten mit der Strukturreform genehmigt, wie das Departement mitteilte.

Reform wurde verabschiedet

Dem nationalen Verwaltungsrat werden weiterhin die Präsidenten der SRG-Regionalgesellschaften angehören. Der Bundesrat hat am 17. Juni ein entsprechendes Verbot in der Konzession wieder aufgehoben, nachdem die Delegiertenversammlung die neuen Strukturen im April beschlossen und verschiedene Kompetenzen der Regionen auf die nationale Ebene verlagert hat.

Der Bundesrat hatte im Rahmen der neuen Konzession vom 28. November 2007 von der SRG verlangt zu prüfen, ob ihre Strukturen noch den heutigen Anforderungen von Corporate Governance und Effizienz genügen. Mit der Statutengenehmigung durch das UVEK ist die vom Bundesrat verlangte Reform realisiert und definitiv verabschiedet worden.

(fkl/sda)

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