Freispruch für Leugner

Leugnen des Völkermords ist nicht strafbar

publiziert: Freitag, 14. Sep 2001 / 14:58 Uhr

Bern - Die zwölf Türken, die in Bern wegen Leugnung des Völkermords an Armeniern vor Gericht stehen, haben nicht gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen. Sie sind vom Kreisgericht Bern-Laupen freigesprochen worden.

Das Gesetz stelle nur jene Leugnungen und Verharmlosungen von Völkermorden unter Strafe, die aus diskriminierender oder rassistischer Absicht passierten. Eine solche Absicht sei hier aber nicht auszumachen. Die Angeschuldigten hatten 1996 den durchs osmanische Reich im Jahre 1915 begangenen Völkermord an den Armeniern geleugnet. Daraufhin waren sie von zwei Mitgliedern der Gesellschaft Schweiz-Armenien verklagt worden.

(sda)

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