Libyen-Krise erhält neue Wendung

publiziert: Freitag, 25. Jun 2010 / 12:00 Uhr / aktualisiert: Freitag, 25. Jun 2010 / 23:52 Uhr

Die Frage der Woche lautete: Max Göldi ist zurück: Ist die Krise vorbei?

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lukas-reimann.ch

Das Wichtigste ist, dass die Gaddafi-Geisel Max Göldi wieder in der Schweiz bei seiner Familie ist und den schlimmen Zuständen im libyschen Gefängnis entkommen ist. Die Politik nahm sich bisher ganz bewusst zurück, um ihn nicht zu gefährden.

Jetzt ist aber der Zeitpunkt da, um die ganze Affäre politisch aufzuarbeiten. Es ist vieles schief gelaufen. Die Libyen-Krise dauert auch nach der Rückkehr von Max Göldi an und erhält eine neue Wendung. Der Bundesrat zeigte sich während der gesamten Dauer der Geiselnahme unfähig, die Krise zu bewältigen. Das weitgehende Versagen der Aussenpolitik, devote Bittgänge nach Libyen, ein unkoordiniertes Vorgehen der Departemente, widersprüchliche Informationen und Aussagen der Departementsvorsteher, Amtsgeheimnisverletzungen sowie Ränkespiele im Bundesrat haben die Ereignisse geprägt.

Das Trauerspiel setzt sich nun mit der chaotischen Informationspolitik des Bundesrates über geplante, ausgelöste oder abgebrochene Befreiungsaktionen fort. Es ist es zu Menschen- und Völkerrechtsverletzungen durch den libyschen Staat gekommen. Diese Vergehen können nicht einfach hingenommen werden. Es braucht nun eine lückenlose Aufarbeitung der begangenen Fehler durch den Bund und eine klare Strategie, um zukünftig solche Schlamassel zu vermeiden und die Sicherheit der Schweizerinnen und Schweizer auch im Ausland zu stärken.

Insbesondere sind folgende Massnahmen zu treffen: - Die UNO versteht sich als Hüterin der Menschenrechte, der Sicherheit, des Friedens und der Rechtsstaatlichkeit auf der Welt. Diese Prinzipien wurden von Libyen durch die Geiselnahme massiv verletzt. Der Bundesrat hat bei jeder Gelegenheit betont, dass Recht und Frieden, gerade aus der Optik des Kleinstaates, nur auf der Ebene der UNO international sichergestellt werden können. Diese Versprechungen sind nun einzulösen. Die Schweiz muss deshalb von der UNO eine Verurteilung von Libyen für die erfolgte Geiselnahme und die damit zusammenhängenden Verstösse gegen die Menschenrechte sowie die Schweizer Souveränität verlangen. Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der UNO umgehend entsprechende Schritte einzuleiten.

- Die Schengen-Mechanismen haben im Zusammenhang mit der Geiselnahme versagt. Die Schweiz hat korrekterweise Visasrestriktionen gegen Libyen beschlossen und umgesetzt. Diese Massnahme hat entsprechende Wirkung erzielt. Die übrigen Schengenmitglieder haben die Schweiz daraufhin aus Eigeninteresse gezwungen, die Restriktionen wieder aufzuheben. Sie sind der Schweiz damit in den Rücken gefallen. Der Bundesrat hat dem Druck nachgegeben. So bringt Schengen der Schweiz nichts. Die EU war es zudem, welche empfohlen hat, dass Max Göldi den Schutz der Botschaft als vertrauensbildende Massnahme verlässt. Die Leistung der EU in der Krise hat sich letztlich darauf beschränkt, dass 3 hochrangige Vertreter von Mitgliedsländern, nachdem Max Göldi die volle Gefängnisstrafe abgesessen hatte, bei der Ausreise dabei waren und sich gegenseitig auf die Schultern klopften. Eine ungeschönte Schengenbilanz ist rasch vorzulegen.

- Der mit Libyen im Zusammenhang mit der Ausreise von Max Göldi unterzeichnete Aktionsplan ist fragwürdig und gefährlich. Er verpflichtet die Schweiz unter bestimmten Bedingungen zur Zahlung von 1,5 Millionen Franken, was einer Lösegeldzahlung gleichzusetzen ist. Verknüpft wird die Fälligkeit dieser Zahlung mit dem «Erfolg» eines Verfahrens der Genfer Justiz im Zusammenhang mit der Publikation von Polizeibildern. Damit greift der Bund in bedenklicher Weise in ein laufendes Justizverfahren ein und verletzt zudem die föderalistische Kompetenzordnung. Lösegeldzahlungen und Kompetenzüberschreitungen des Bundesrates dürfen nicht wieder vorkommen.

- Der Bundesrat widerspricht sich im Zusammenhang mit der erfolgten Planung und allfälligen Auslösung von Befreiungsaktionen. Während die Aussenministerin davon spricht, dass solche Massnahmen «geprüft» wurden, redet die Bundespräsidentin von einem bereits erfolgten «Einsatzbefehl» und dessen Widerruf. Ein solcher Einsatz im Ausland widerspricht in krasser Weise den neutralitätspolitischen Grundsätzen der Schweiz. Ohne Zustimmung des Staates, in dem der Einsatz stattfindet, käme dies einer Kriegshandlung gleich. Ein durchgeführter Einsatz hätte damit Krieg und Terror in die Schweiz holen können. Umstände, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen in dieser Angelegenheit sind deshalb lückenlos zu klären. Es zeigt sich auch, dass professionelle militärische Einheiten, welche im Ausland eingesetzt werden sollen, ein gefährliches Instrument sind, welches die Neutralität und Integrität der Schweiz gefährdet. Es verleitet die Verantwortlichen des Staates auch dazu, das Instrument im Affekt einzusetzen.

Brisant ist, dass im Dezember 2009 unter dubiosen Umständen ein 24-jähriger Schweizer in Marokko tödlich von einem Hausdach gestürzt ist. Er versuchte einer Polizeikontrolle zu entkommen, indem er mit einem Stromkabel vom Dach klettern wollte. Nach verschiedenen Quellen war der Schweizer Nachrichtendienst an dieser Aktion beteiligt. Was ist hier alles passiert, wovon wir alle noch nichts wissen?

Lukas Reimann ist SVP-Nationalrat

(von Lukas Reimann/news.ch)

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