Ab März gilt es vilerorts ernst

Licht-Obligatorium wird nicht in allen Kantonen durchgesetzt

publiziert: Sonntag, 13. Apr 2014 / 10:24 Uhr
Die Polizei liess bei Autofahrern ohne Licht anfangs noch oft Gnade walten.
Die Polizei liess bei Autofahrern ohne Licht anfangs noch oft Gnade walten.

Bern - Seit dem 1. Januar müssen Autofahrer in der Schweiz auch tagsüber mit Licht fahren. Eine Umfrage zeigt: In vielen Kantonen verzichtet die Polizei darauf, fehlbare Lenker konsequent zu büssen.

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Der Ordnungsbussenverordnung des Bundes hält es unmissverständlich fest: Wer tagsüber ohne Tagfahr- oder Abblendlicht fährt, der wird mit 40 Franken gebüsst.

Streng an die Bussenliste hält sich der Kanton Luzern: Da der Gesetzgeber keine Toleranz- oder Übergangsfrist vorgebe, habe die Luzerner Polizei keinen Handlungsspielraum. Eine Umfrage bei ausgewählten kantonalen Polizeikorps zeigt aber, dass die Kantone die Neuerung durchaus unterschiedlich umsetzen.

Ab März wird vielerorts gebüsst

Im Kanton Uri, der wie Luzern zum Polizeikonkordat Zentralschweiz gehört, verzichtete die Polizei im Januar noch auf Bussen für Autofahrer und Motorradfahrer, die sich nicht ans Licht-Obligatorium hielten.

In den Ostschweizer Kantonen St. Gallen, Thurgau und Glarus zeigte sich die Polizei gar bis Ende Februar kulant. Man beschränkte sich darauf, die Autofahrer zu informieren. Seit etwas mehr als einem Monat müssen nun auch dort Autofahrer mit einer Busse rechnen, wenn sie tagsüber ohne Licht fahren.

Die Westschweizer Kantone entschieden sich ebenfalls für diese Umsetzung: Bussen wegen Verstössen gegen das Licht-Obligatorium werden auch in der Romandie erst seit Anfang März ausgesprochen.

Aargauer Polizei verzichtet auf Bussen

Gemäss dem Sprecher des Bundesamts für Strassen (ASTRA), Thomas Rohrbach, liegt die Kompetenz, wie das Licht-Obligatorium umgesetzt wird, bei den Kantonen. Diesen stehe es auch frei, fehlbare Autolenker nur zu ermahnen.

Genau dies macht die Aargauer Kantonspolizei. «Wir beschränken uns sicher in diesem Jahr darauf, fehlbare Lenker zu verwarnen und verzichten auf eine Busse», sagte Sprecher Bernhard Graser auf Anfrage. Für die Aargauer Polizei entspricht dies einer Umsetzung mit «Augenmass» und «gesundem Menschenverstand». Im Fokus der Kantonspolizei stünden grobe Verkehrsdelikte.

Auch im Nachbarkanton Solothurn wurden fehlbare Autofahrer bisher «tendenziell auf die Neuerung aufmerksam gemacht», wie es bei der Kantonspolizei heisst. Es seien aber auch Bussen ausgesprochen worden.

Kein Schwerpunkt

Viele der angefragten Polizeikorps liessen zudem verlauten, das Licht-Obligatorium stelle für sie kein Schwerpunkt dar. Will heissen: Ob tagsüber nach wie vor Autofahrer ohne Licht unterwegs sind, wird lediglich im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen geprüft.

Dies manifestiert sich auch in der Zahl der ausgestellten Bussen: Die Kantonspolizei Freiburg büsste im Monat März 96 Autofahrer, jene in St. Gallen lediglich 25. Im Kanton Basel-Landschaft waren es seit Anfang Jahr gar nur 11 Bussen.

Keine Gnade erwarten können Autofahrerinnen und Autofahrer hingegen im Kanton Bern. Die dortige Polizei setzt die neue Regelung seit dem 1. Januar konsequent um und erfasste bis Ende März bereits 650 Bussen.

Automatisches Tagfahrlicht

Der Grossteil der Polizeikorps stellt den Verkehrsteilnehmern ein gutes Zeugnis aus: Die meisten von ihnen akzeptierten die neue Vorschrift und hielten sich daran. Nur die Kantonspolizei von Bern und jene von Solothurn hielten auf Anfrage fest, noch immer seien etliche Lenker ohne Licht unterwegs.

Für die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer bedeutet das Licht-Obligatorium auch gar keine Umstellung: Eine Zählung der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) vom vergangenen Jahr ergab, dass damals bereits 68 Prozent der Autos mit Abblend- oder Tagfahrlicht fuhren.

Viele Autofahrer sind sowieso auf der sicheren Seite, da heute zahlreiche Modelle mit einem automatischen Tagfahrlicht ausgestattet sind.

(bg/sda)

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