Alteingesessene Auskänder können Lichtensteiner werden

Liechtenstein: Hauchdünnes Ja zur erleichterten Einbürgerung

publiziert: Sonntag, 18. Jun 2000 / 15:53 Uhr

Vaduz FL - Alteingesessene Ausländerinnen und Ausländer können sich in Liechtenstein leichter einbürgern lassen. Mit einer hauchdünnen Mehrheit von 13 Stimmen haben die Stimmberechtigten am Wochenende das entsprechende Gesetz gutgeheissen.

3856 Bürger stimmten für die Vorlage, 3843 lehnten sie ab. Die Stimmbeteiligung betrug 48,6 Prozent.
Der starke Widerstand kommt überraschend: Die beiden grossen Parteien - die regierende Vaterländische Union und die oppositionelle Fortschrittliche Bürgerpartei - hatten sich für das entsprechende Gesetz ausgesprochen. Einzig die Freie Liste hatte keine Parole herausgegeben: Ihr war das Gesetz zuwenig liberal. Das abgekürzte Verfahren können Ausländerinnen und Ausländer beanspruchen, die seit mindestens 30 Jahren im Fürstentum wohnen. Die Jahre von der Geburt bis zum 20. Lebensjahr werden doppelt gezählt. Vor der Antragsstellung muss zudem ein dauernder Wohnsitz in einer liechtensteinischen Gemeinde während der letzten fünf Jahre nachgewiesen werden.
Umstritten war die Bestimmung, wonach jene Ausländerinnen und Ausländer, die vom verkürzten Verfahren Gebrauch machen, auf die bisherige Staatsbürgerschaft verzichten müssen. Regierung und Parlament hielten trotz einer gewissen Opposition an diesem Passus fest, weil sie befürchteten, das Gesetz könnte sonst an der Urne scheitern.

(sda)

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