Liechtenstein stimmt über die Homo-Ehe ab

Liechtensteiner entscheiden über Partnerschaftsgesetz

publiziert: Sonntag, 19. Jun 2011 / 09:42 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 19. Jun 2011 / 10:37 Uhr
Vaduz (Fürstentum Liechtenstein)
Vaduz (Fürstentum Liechtenstein)

Vaduz FL - Im Fürstentum Liechtenstein stehen zwei gesellschaftspolitisch wichtige Volksabstimmungen an. In einem ersten Schritt geht es am Wochenende um die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare, danach um die Frage des Schwangerschaftsabbruchs.

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Die Regierung und das Parlament, der Landtag, stehen geschlossen hinter dem neuen Partnerschaftsgesetz. Es sieht vor, dass homosexuelle Partnerschaften auf dem Zivilstandsamt beurkundet werden. Nicht zulässig sind die Adoption von Kindern und die Anwendung von fortpflanzungsmedizinischen Verfahren wie Samenspende oder Leihmutterschaft.

Im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, in der beruflichen Vorsorge, im Ausländer- und Einbürgerungsrecht, im Steuerrecht sowie im übrigen öffentlichen Recht werden die eingetragenen gleichgeschlechtlichen Paare den Ehepaaren gleichgestellt.

Das neue Gesetz hat im kleinen Fürstentum viel Staub aufgewirbelt. Befürworter und Gegner lieferten sich in den Leserbriefspalten der Zeitungen einen harten Schlagabtausch. Abgestimmt über den Erlass wird am Wochenende, weil eine Interessengemeinschaft namens «Vox populi» erfolgreich das Referendum ergriffen hat.

Kein Abbild der Stimmung im Land

Hinter «Vox populi» steht Johannes Schraner aus Mauren, ein Cousin von Erzbischof Wolfgang Haas. Schraner und seine wenigen Mitstreiter stören sich an der einstimmigen Verabschiedung des Partnerschaftsgesetzes durch das Parlament. Dieser Entscheid sei vor allem wegen seiner Eindeutigkeit unglaubwürdig. Er widerspiegle nicht das Stimmungbild im Lande.

Es sind stets die gleichen drei Argumente, welche «Vox populi» ins Feld führt: Das neue Gesetz schwäche die Familie, und es sei gleichsam der Türöffner für ein späteres Adoptionsrecht. Zudem brauche es kein Partnerschaftsgesetz, damit gleichgeschlechtliche Paare ihre Rechtsangelegenheiten verbindliche regeln könnten.

Erzbischof Haas: «Skandal»

Das Fürstenhaus hat sich nicht in die Abstimmung eingemischt. Anders das Erzbistum Vaduz: Erzbischof Wolfgang Haas äussert sich in der aktuellen Diskussion zwar nicht, hat aber schon früher seinen Standpunkt bekanntgegeben.

«Praktizierte Homosexualität ist objektiv eine schwere Sünde, deren rechtliche Anerkennung geradezu einen Skandal darstellen würde», sagte der katholische Oberhirte in einem Zeitungsinterview. Generalvikar Markus Walser bezeichnete homosexuelle Handlungen bezugnehmend auf die Bibel als «Abirrung».

(asu/sda)

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