Die Amerikanerin steht morgen erneut vor dem Richter, der darüber urteilt, ob sie ihre Bewährungsauflagen korrekt erfüllt. Falls das notorische Partygirl gegen die Auflagen verstösst, könnte das Gericht eine Gefängnisstrafe von bis zu 18 Monaten verhängen; dies soll angeblich jedoch unwahrscheinlich sein.
«Der Richter würde ganz sicher gern ein Exempel statuieren und sie wegen wiederholter Verstösse gegen die Bedingungen ihrer Bewährungsstrafe für 18 Monate einsperren; es ist aber eine Tatsache, dass es in den Gefängnissen von L.A. einfach keinen Platz für jemanden gibt, der wegen so harmloser Vergehen verurteilt wurde», sagte Strafverteidiger David Wohl gegenüber der Kolumne 'Fox411's Pop Tarts'.
Lindsay Lohan steht morgen wieder vor Gericht, nachdem sie zu Beginn des Jahres eine Halskette gestohlen und dies nicht bestritten hatte. Zu ihren Bewährungsauflagen zählte gemeinnützige Arbeit in einem Frauenhaus, doch vergangene Woche wurde sie stattdessen zum Roten Kreuz geschickt. Gerüchten zufolge soll sie noch nicht ausreichend Zeit von den insgesamt 460 Stunden abgeleistet haben, zu denen sie ursprünglich verurteilt wurde; manchmal soll sie einfach nicht im Frauenhaus erschienen sein. Ihr Sprecher beteuert jedoch, dass sie das Urteil sehr ernst nimmt.
Die Schauspielerin hat bis zum April 2012 Zeit, ihren Arbeitsdienst abzuleisten. Es ist also durchaus möglich, dass sie sich noch im akzeptablen Rahmen bewegt.Vergangene Woche sagte Lindsay Lohan, dass sie es leid ist, dass man ständig «mit dem Finger [auf sie] zeigt», und versicherte, dass sie «hart daran arbeite, [ihre] Verpflichtungen zu erfüllen».
(fest/Cover Media)






