Lineare Erhöhung der MWST für IV-Sanierung?

publiziert: Dienstag, 18. Mrz 2008 / 13:50 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 18. Mrz 2008 / 14:35 Uhr

Bern - Zur Sanierung der hoch verschuldeten Invalidenversicherung (IV) schlägt der Nationalrat für die Jahre 2010 bis 2016 eine lineare Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,4 Prozent vor. Damit stellt er sich gegen den Ständerat.

Mit 95 zu 86 Stimmen folgte der Nationalrat einem Antrag der FDP, die MWST linear zu erhöhen.
Mit 95 zu 86 Stimmen folgte der Nationalrat einem Antrag der FDP, die MWST linear zu erhöhen.
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Der Ständerat hatte sich für einen proportionalen MWST-Aufschlag des Normalsatzes von 0,5 Prozentpunkten auf 8,1 Prozent ausgesprochen. Der reduzierte Satz sollte um 0,2 Prozentpunkte auf 2,6 Prozent, der Hotelleriesatz um 0,2 Prozentpunkte auf 3,8 Prozent erhöht werden.

Mit 95 zu 86 Stimmen folgte der Nationalrat einem Antrag der FDP, die MWST linear zu erhöhen. Dies mit Blick auf die geplante Vereinheitlichung des MWST-Steuersatzes, sagte Marianne Kleiner (FDP/AR). Eine proportionale Erhöhung würde nur die Schere zwischen den drei Sätzen weiter öffnen.

Wie Kommissionssprecher Reto Wehrli (CVP/SZ) darlegte, ist eine befristete Zusatzfinanzierung der IV unumgänglich. Die AHV müsse die «Patientin IV» täglich mit 5 Millionen Franken speisen. Ohne Gegenmassnahmen drohe der AHV ein «Grounding».

Probleme der IV seien struktureller Natur

Die SVP wollte von einer Zusatzfinanzierung nichts wissen. Zuerst müssten die Spareffekte der 5. IV-Revision mit ihrem Prinzip «Eingliederung vor Rente» abgewartet werden. Die Probleme der IV seien nicht finanzieller, sondern struktureller Natur, sagte Toni Bortoluzzi (SVP/ZH). Wenn wie in den letzten 15 Jahren immer wieder mehr Geld in die IV eingeschossen werde, würden die wahren Probleme nur verdeckt, sagte Bortoluzzi.

Die Anträge der SVP auf Nichteintreten oder Rückweisung wurden mit 122 zu 64 Stimmen verworfen.

Bundespräsident Couchepin war vom ständerätlichen Entwurf überzeugt. Es sei illusorisch zu glauben, die IV könne mit Rentenkürzungen saniert werden. Denn in diesem Falle müsste ein Viertel der Renten aufgehoben werden, was sozial untragbar wäre. Nichts zu tun würde AHV, IV und EO insgesamt gefährden.

(smw/sda)

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