Live Streaming ist melde- und gebührenpflichtig

publiziert: Montag, 3. Jan 2005 / 14:05 Uhr

In diesen Tagen erhalten rund drei Millionen Haushalte in der Schweiz die Gebührenrechnung für den Radio- und Fernsehempfang im 1. Quartal 2005.

Grundsätzlich ist auch dieser Programmempfang melde- und gebührenpflichtig.
Grundsätzlich ist auch dieser Programmempfang melde- und gebührenpflichtig.
Mit der Rechnung verschickt Billag gleichzeitig einen Flyer mit Informationen zum Thema Radio hören und fernsehen mit dem Computer. Zudem gelten ab 1. Januar 2005 neue Regeln für Mahnungen und Betreibungen durch Billag.

Mit fortschreitender technologischer Entwicklung (Breitband-Internet, Live Streaming) und dem Ausbau des Angebotes gewinnt der Empfang von Radio- und TV-Programmen via Internet und Computer an Bedeutung. Grundsätzlich ist auch dieser Programmempfang melde- und gebührenpflichtig. Wer jedoch schon sein herkömmliches Radio- und/oder TV-Gerät angemeldet hat, muss sich natürlich für den Empfang via Computer nicht zusätzlich anmelden, da die Gebühren pro Haushalt bezahlt werden.

Aktiv werden muss jedoch grundsätzlich, wer weder Radio noch TV angemeldet hat und diese Programme via Internet auf seinem Computer empfängt. Unternehmen, die keine technischen Vorkehrungen getroffen haben, um den Empfang von Radio- und / oder TV-Programmen über Internet zu unterbinden, müssen ebenfalls zahlen.

Änderung bei Mahnungen und Betreibungen

Der Bundesrat hat Artikel 44 der Radio- und Fernsehverordnung geändert. Gemäss dieser Vorschrift stellt Billag neu für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 Franken in Rechnung. Nach der dritten, erfolglosen Mahnung wird in der Regel die Betreibung eingeleitet. Für jede Betreibung, die zu Recht erfolgte, erhebt Billag eine Betreibungsgebühr von 20 Franken. Bisher hat Billag die Mahngebühren nicht mit der Mahnung, sondern erst im Rahmen des Betreibungsverfahrens geltend gemacht. Die neuen Regeln gelten seit dem 1. Januar 2005.

(Marie-Anne Winter/teltarif.ch)

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