Edwin Bollier als unglaubwürdig bezeichnet

Lockerbie-Urteile: Die Rolle des Schweizer Zeugen

publiziert: Mittwoch, 31. Jan 2001 / 11:46 Uhr

Camp Zeist - Der Schweizer Zeuge im Lockerbie-Prozess, Edwin Bollier, ist im Verlauf des Prozesses mehrmals als unglaubwürdig bezeichnet worden. Kronanwalt Bill Taylor bezeichnete den Schweizer Geschäftsmann in seinem Schlussplädoyer als «geldgierigen Fantasten».

1 Meldung im Zusammenhang
Laut der Anklage hat ein Timer der Zürcher Firma Mebo die Sprengladung an Bord der Pan-Am-Maschine gezündet. Erst Mitte Januar wurde die Glaubwürdigkeit des Mebo-Chefs in Camp Zeist in Frage gestellt:

Informationen zurückgehalten

Bollier habe die Zünder-Lieferungen seiner Firma an den früheren ostdeutschen Geheimdienst 1993 erst zugegeben, als er habe annehmen müssen, dass dies den deutschen Behörden bereits bekannt sei. Die Stasi stand damals im Verdacht, radikale palästinensische Gruppen zu unterstützen.

Zuvor habe Bollier die Aufmerksamkeit auf Libyen lenken wollen, indem er andere Käufer ausgeschlossen habe, machte Taylor geltend. Damit wies er implizit auf vier Millionen Dollar hin, welche die US- Behörden als Prämie für Hinweise auf die Täterschaft ausgesetzt hatten.

Bereits Anfang Januar hatte Staatsanwalt Alastair Campbell in Camp Zeist den «unklaren und zusammenhanglosen Charakter» von Bolliers Zeugenaussage unterstrichen und die Vermutung geäussert, dessen Aussage erkläre sich durch eigene Interessen. Ende Juni 2000 hatte ein weiterer Staatsanwalt auf Ungereimtheiten in Bolliers Aussagen hingewiesen.

Anschuldigungen zurückgewiesen
Bollier wies die Anschuldigungen gegenüber der Nachrichtenagentur sda stets zurück. Er habe weder Informationen zurückgehalten, um an eine Entschädigung zu gelangen, noch habe er gelogen, beteuerte der Schweizer Geschäftsmann. Bollier hielt stets daran fest, dass ein gefälschtes Bruchstück eines angeblich von der Mebo hergestellten Timers als Beweismaterial verwendet wurde.

Die Schweiz hat den schottischen Behörden mehrere Male Rechtshilfe geleistet. Eine zudem seit Anfang März laufende Untersuchung wegen Verdachts auf Sprengstoffdelikte und Verstösse gegen das Kriegsmaterialgesetz gegen unbekannt sei immer noch im Gang, sagte Untersuchungsrichterin Monique Saudan am Mittwoch auf Anfrage. Ob es dabei um die Firma Mebo geht, wollte Saudan nicht sagen.

(bb/sda)

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