Strafverfolgung gegen Jäger

Luchstötungen im Berner Oberland: Pro Natura-Beschwerde abgeblitzt

publiziert: Freitag, 31. Aug 2001 / 21:25 Uhr

Thun - Bewegung rund um die Luchstötungen im Berner Oberland: Wegen Wilderei wurde gegen zwei Jäger ein Strafverfahren eröffnet - die Tötung von fünf Luchsen bleibt unklar. Pro Natura ist mit einer Beschwerde gegen die Berner Justiz abgeblitzt.

Einem Jäger wird das Erlegen eines Luchses ohne Berechtigung und das Aufbewahren eines Luchsfelles vorgeworfen, von dem er annehmen musste, dass das Tier gewildert worden war. Er bestreitet die Anschuldigungen und gibt an, er habe das Fell von einer 1999 verstorbenen Person erhalten, wie die Kantonspolizei Bern und das Untersuchungsrichteramt Berner Oberland am Freitag mitteilten.

Der zweite Jäger hatte in der Öffentlichkeit Fotos herumgezeigt, auf dem er mit einem Luchs abgebildet war. Auch er bestreitet den Vorwurf der Wilderei und gibt an, er sei auf den Fotos mit einer Luchs-Attrappe abgebildet.

"Zur Klärung von Gerüchten"

Die entsprechenden Ermittlungen seien "zur Klärung von Gerüchten, wonach Jäger Luchse gewildert haben sollen" getroffen worden, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Insgesamt seien in diesem Zusammenhang vier Jäger, ein Wildhüter, zwei Polizisten und fünf weitere Personen polizeilich befragt worden.

Im Rahmen der Voruntersuchung seien fünf Polizisten und drei weitere Personen befragt und die Abschusskontrollen von fünf Jägern aus dem Raum Wimmis der Jahre 1999 und 2000 erhoben worden.

Sturmgewehr 90 als Tatwaffe

Die einzelnen Fälle der Luchstötungen bleiben indes weiter ungeklärt: Dazu gehört die Tötung eines weiblichen Jungluchses, der Angfang Dezember 2000 in einem Migros-Zentrum in Thun gefunden wurde sowie der Fall eines im März bei Meiringen tot aufgefundenen Jungluchses.

Die rechtsmedizinischen Untersuchungen sind laut der Mitteilung in beiden Fällen abgeschlossen. Bei dem im Migros-Zentrum gefundenen Luchs kommt laut den Ermittlern ein Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee als Tatwaffe in Frage.

Keine neuen Erkenntnisse gibt es im Fall der Luchse Raja, Jule und Tell. Im Fall Raja war das Senderhalsband der Luchsin im Kofferraum eines Autos bei Gstaad gefunden worden. Die beiden Befragten seien dabei geblieben, dass sie das Halsband mit Hilfe des Internet gefunden hätten. Ihre Angaben stimmten "mehr oder weniger" mit einer Peilung des Forschungsprojekts KORA überein.

Pro Natura abgeblitzt

Er sei "nach wie vor unzufrieden" mit den Ermittlungen, sagte Urs Tester von Pro Natura auf Anfrage. Er habe immer noch Hoffnung gehegt, dass einzelne Fälle aufgeklärt würden. Man hoffe nun darauf, dass bei den eröffneten Strafverfahren Indizien und Beweise für eine Verurteilung ausreichten.

Entäuscht ist Tester auch über den Nichteintretens-Entscheid des Berner Obergerichts zu einer Pro Natura-Aufsichtsbeschwerde, der seit Freitag auf seinem Tisch liegt. Pro Natura hatte die Beschwerde wegen "schlampiger" Ermittlungen des Untersuchungsrichteramts Berner Oberland eingereicht.

Pro Natura sei durch die beanstandete Amtshandlung nicht direkt betroffen und deshalb nicht zur Beschwerde legitimiert, so die Begründung der Anklagekammer. Zwar könne sie unabhängig von der Beschwerde den Strafverfolgungsbehörden bei Untätigkeit Weisungen erteilen. Nach Durchsicht der Akten könne jedoch "keine Rede davon sein", dass diese die Ermittlungen hätten "versanden" lassen.

Notiz: Die Meldung bsd062 ("Luchstötungen im Berner Oberland") wurde mit zusätzlichen Informationen zur Pro Natura-Beschwerde ergänzt. Neu- bzw. umgeschrieben wurden Titel, Lead und die fünf letzten Abschnitte.

(sda)

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