Magna Charta 2.0

publiziert: Mittwoch, 7. Okt 2015 / 12:09 Uhr
Magna Charta 1.0: Am 6. 10. 2015 könnten die Grundlagen für die Version 2.0 gelegt worden sein.
Magna Charta 1.0: Am 6. 10. 2015 könnten die Grundlagen für die Version 2.0 gelegt worden sein.

Den datenhungrigen Unternehmen, die ohne Skrupel, Grundrechtswahrung oder Freiheitsgesetzen auch den Appetit der US-Geheimdienste sättigten, wurde gestern zum erstenmal das Maul gestopft. Der EuGH entschied, dass das US-Recht keinen angemessenen Schutz für den Einzelnen aufweise. Facebook et al. dürfen die Kundendaten nur noch unter europäischen Datenschutzbestimmungen speichern.

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Die Magna Charta 2.0 liest sich zwar ebenso sperrig wie die Blaupause für die Menschenrechte von 1215. Doch dies soll nur als ein weiteres Zeichen dafür gelesen werden, dass gestern punkto Freiheitsrechte der Menschen etwas wirklich Grosses passiert ist. Datenschutz ist wohl Teil eines neuen «Liberté, Egalité und Solidarité». Schon länger plädiere ich für digitale Grund- und Menschenrechte. gestern hat der EuGH (nach dem Recht auf Vergessen) einen weiteren Schritt in diese Richtung getan.

Seit Jahren bedienen sich Facebook, Google, Amazon, Ebay und Co der Datenausbeutung aller Bürger dieser Welt, die die Unternehmen nutzen mussten und - egal in welchem Rechtssystem - ihnen auch völlig schutzlos ausgeliefert waren. Die digitale Revolution war bis gestern eine Willkürherrschaft ohne Guillotine. Diese konnte sich jederzeit in Verhaftungen, Diffamierungen und gesellschaftliche Isolation umkehren, falls der US-Geheimdienst dies für notwendig hielt. Denn Facebook belieferte mit den Daten ihrer Kundinnen und Kunden völlig locker die US-Überwachungsprogramme.

Nun ist ein erster «Habeas corpus Akt» punkto digitale Grundrechte gelungen. Das Urteil von gestern gestattet es Facebook nicht mehr, dass die Daten von EU-Bürgerinnen und Bürgern an die Server in den USA geliefert werden. Da alle anderen Silicon Valley Firmen aber dieselbe Praxis haben, wird es auch Google, Amazon, Ebay und Co. treffen.

Das Urteil ist auch deshalb so relevant, weil es eine Rechtsansage ist: Europäische Grundrechte dürfen im transatlantischen Verkehr nicht einfach so locker im Atlantik ersäuft werden. Dies wird auch das forcierte transatlantische und grundrechtswidrige Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und der USA betreffen. Denn ähnlich wie beim Transfer von BürgerInnendaten von Europa in die USA, findet beim TTIP ein illegaler Transfer von ausgebauten sozialen und ökologischen und europäischen Grundrechten statt. Es gibt einen europäischen Grundrechtsschutz. Der wurde gestern nicht nur bestätigt, sondern gegen alle MarktUbermacht, gegen jede Lobby, gegen die US-Weltgestaltung durchgerungen.

Seit Jahren war gestern ein wahrhaft europäischer Tag. Er wird in die Geschichte eingehen. So oder so. Und wer jetzt - wie die Frankfurter Allgemeine FAZ dies gestern tat - meint, dies sei ein schlechter Tag für die Freiheit des Netzes, zeigt nur, wes geldokratischen Geistes Kind er ist und belegt darüber hinaus, dass er vom Zusammenhang zwischen technischen und politischen Revolutionen noch absolut nichts begriffen hat. Wer aber meint, mit dem gestrigen EuGH-Entscheid sei die Revolution schon abgeschlossen, irrt auch gewaltig. Denn der Grundrechtskatalog 2.0 ist noch lange nicht deklariert.


Im gestrigen Jahrhundertentscheid des EuGH liegt das Potential zur Magna Charta 2.0.

(Regula Stämpfli/news.ch)

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