Marti erhält erneut recht

publiziert: Dienstag, 12. Sep 2006 / 12:06 Uhr

Bern - Über das Baulos Erstfeld des Gotthard-Basistunnels muss neu entschieden werden. Eine Beschwerde der unterlegenen Arbeitsgemeinschaft Marti gutgeheissen.

Flugaufnahme der Neat-Baustelle in Amsteg. (Archivbild)
Flugaufnahme der Neat-Baustelle in Amsteg. (Archivbild)
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Zwei Mal hat die AlpTranist Gotthard AG (ATG) das Baulos Erstfeld der österreichisch-schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Gotthard-Basistunnel Nord (AGN) erteilt. Zwei Mal erhoben die unterlegenen, in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengefassten Bauunternehmen der Marti AG (ARGE Marti) Beschwerde. Beide Male mit Erfolg.

Die Eidg. Rekurskommission hat die zweite Beschwerde der ARGE Marti gutgeheissen. Laut Medienmitteilung von Marti kritisierte diese die rechtsstaatlich problematische Vergabe des Tunnelsabschnittes Erstfeld. Diese habe unter anderem das Gebot der Gleichbehandlung und Transparenz verletzt. Marti sieht sich vom Entscheid bestätigt.

Neubeurteilung nötig

Auch die ATG bestätigt den Entscheid der Eidg. Rekurskommission für das öffentliche Beschaffungswesen. Die Vergabe des Bauloses sei aufgehoben und zur Neubeurteilung an die ATG zurückgewiesen worden. Inhaltlich wollte die ATG vorerst nicht Stellung nehmen. Mit dem Entscheid wird es laut ATG zu weiteren Verzögerungen und Mehrkosten beim Bau des Gotthard-Basistunnels kommen.

Das Baulos Erstfeld (Los 151) betrifft den Vortrieb der beiden Einspurröhren für den 7,8 Kilometer langen Teilabschnitt des Basistunnels zwischen Erstfeld und Amsteg, den Ausbruch von 23 Querschlägen und den Bau der unterirdischen Verzweigung, die es ermöglichen soll, später die Zufahrstrecke in den Berg zu verlegen.

(lg/sda)

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