Massenmord an Flüchtlingen in Kongo-Brazzaville bleibt ungesühnt

publiziert: Donnerstag, 18. Aug 2005 / 10:48 Uhr

Brazzaville - In Kongo-Brazzaville bleibt ein Massenmord an Flüchtlingen ungesühnt: Im Verfahren um die Ermordung von über 350 Flüchtlingen in der Republik Kongo hat ein Gericht 15 hochrangige Polizei- und Armeeangehörige freigesprochen.

Lediglich Schadensersatz muss die Regierung bezahlen.
Lediglich Schadensersatz muss die Regierung bezahlen.
Den Angeklagten sei keine individuelle Schuld in den Klagepunkten Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nachzuweisen, sagte Richter Charles Emile Apesse bei der Urteilsverkündung in der Hauptstadt Brazzaville.

Das Gericht verurteilte die Regierung in Brazzaville aber zur Zahlung von Schadenersatz. An die Hinterbliebenen von 86 der Getöteten müsse sie jeweils umgerechnet 23 000 Franken zahlen. Die Regierung habe ihre Pflicht verletzt, die Flüchtlinge zu schützen. Die Anträge von 102 Nebenklägern wies es zurück.

Im Zentrum des Verfahrens stand das Verschwinden von 353 Flüchtlingen aus dem benachbarten Kongo-Kinshasa im Jahr 1999. Sie waren der Hauptstadt Kinshasa über den Kongo-Strom nach Brazzaville, in die Hauptstadt der Republik Kongo, geflohen.

Im Mai 1999 wurden sie deportiert und in einem Gebäude unter der Kontrolle einer Armeeeinheit, der Republikanischen Garde, interniert. Dann verlor sich ihre Spur.

Die Armee hatte sie verdächtigt, eine regierungskritische Miliz zu unterstützen. Nach Einschätzung von Menschenrechtlern und Juristen wurden sie gefoltert und umgebracht.

Die Anklage hatte gegen den damaligen Kommandanten der Republikanischen Garde, General Blaise Adua, zehn Jahre Zwangsarbeit gefordert.

Die Anwälte der Zivilkläger hatten während des Verfahrens die Zusammensetzung des Gerichts kritisiert: Dessen Mitglieder wurden direkt von Präsident Denis Sassou Nguesso ernannt, nicht wie von der Verfassung vorgesehen von einem Justizrat.

(fest/sda)

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